All Stories
Follow
Subscribe to R+V24

R+V24

Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt?
R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

Wiesbaden (ots)

Während der Fahrt das Lieblingslied voll aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück. Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs hören? Nein, sind sich die meisten Befragten der aktuellen Studie der R+V24-Direktversicherung einig (80%). "Nach der Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf gefährliche Situationen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung. "Das gefährdet die Verkehrssicherheit - und kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden."

Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen. "Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut wahrnehmen können", so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Telefonieren per Kopfhörer

Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren. Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.

Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung

Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de

Pressekontakt:

R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de

Original content of: R+V24, transmitted by news aktuell

More stories: R+V24
More stories: R+V24
  • 07.03.2019 – 14:53

    Frauenparkplätze: Dürfen dort wirklich nur Frauen parken? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

    Wiesbaden (ots) - Sie liegen in der Nähe von Ausgängen oder Treppenhäusern, sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht - Frauenparkplätze gibt es inzwischen in fast jedem Parkhaus. Doch dürfen auch Männer Frauenparkplätze nutzen - zum Beispiel, wenn das Parkhaus voll ist? Oder droht dann ein Strafzettel? Das hat die R+V24-Direktversicherung deutsche Autofahrer ...

  • 31.01.2019 – 11:00

    TÜV überziehen: je länger, je teurer / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

    Wiesbaden (ots) - Die Hauptuntersuchung für das Auto einfach erst später machen lassen: Die Hälfte der Deutschen glaubt, dass sie bis zu zwei Monate überziehen kann, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Und tatsächlich wird erst nach diesen zwei Monaten ein Bußgeld fällig, wenn dies im Zuge ...

  • 25.10.2018 – 11:55

    Reißverschlussverfahren: Wie geht es richtig? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer

    Wiesbaden (ots) - Reißverschlussverfahren: Eine Fahrbahn endet, weil zum Beispiel ein Unfall oder eine Baustelle die Spur blockiert. Dann gilt das Reißverschlussverfahren und Autofahrer müssen nach und nach auf die weiterführende Spur wechseln. 37 Prozent der deutschen Autofahrer glauben, dass man sich dabei möglichst früh einfädeln sollte. Das zeigt eine ...