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Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes beschließt Finanzhilfen für IKK
Neue Finanzausgleichsordnung gewährt Innungskrankenkassen Finanzhilfe - IKK Bayern erhält 18 Mio. DM Solidarhilfe

Bergisch Gladbach (ots)

Der Verwaltungsrat des
IKK-Bundesverbandes hat am 6.9.2000 mit dem Beschluss einer neuen
Finanzausgleichsordnung (FinAO) eine wegweisende Entscheidung für die
Sicherung der Weiterentwicklung von Innungskrankenkassen im
Wettbewerb getroffen. Mit den neuen Finanzhilferegelungen erhält das
IKK-System ein geeignetes Instrument, einzelnen Innungskrankenkassen
bei strukturellen Problemen planerisch und finanziell zu
unterstützen. Belastungen im regionalen Wettbewerb, die vorübergehend
allein nicht mehr zu schultern sind, werden bundesweit aufgefangen,
um auf Basis eines differenzierten Beratungs- und
Unterstützungskonzeptes Chancen einer positiven unternehmerischen
Entwicklung zu verfolgen. "Mit diesem solidarischen Schulterschluss
aller Innungskrankenkassen wird deutlich gemacht, dass die Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit jeder einzelnen Krankenkasse eng mit dem
Erfolg der Kassenart insgesamt verbunden ist", sagt Uwe Conrad,
Verwaltungsratsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.
Damit gibt das oberste Parlament der Innungskrankenkassen eine
eigene Antwort auf die zum Teil wettbewerbswidrigen Wirkungen des RSA
und die mit Risikoselektion verbundenen Verwerfungen. Zugleich wird
dadurch eine neue Basis für eine erfolgsbezogene Gesamtplanung
geschaffen, bei der ein neues Ziel- und Kostenmanagement im
Vordergrund steht. Analyse-, Bewertungs- und Empfehlungsinstrumente
durch Know-how und Wissenstransfer für alle wichtigen Geschäftsfelder
stellen die Entscheidungen der einzelnen Innungskrankenkassen auf
eine breite Basis. "So wird beispielsweise über einen gezielten
Einsatz bei der Fallsteuerung im Krankenhaus die Versorgungsqualität
für die Versicherten erhöht, um die Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken", erläuterte Uwe Conrad die
Auswirkung der neuen Finanzhilfe.
Die mit großer Mehrheit des Verwaltungsrates beschlossene
Finanzausgleichsordnung kommt mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der
Handwerklichen Krankenversicherung in einer ersten Fallgestaltung der
IKK Bayern zu Gute, die noch in diesem Jahr eine solidarische
Unterstützung in Höhe von 18 Mio. DM erhält. Der IKK-Bundesverband
unterstützt die Region Bayern und betrachtet die finanzielle Hilfe
als wichtige Investition in die Zukunft.
Presseinformation
Pressesprecher
Pietro Nuvoloni
Tel.: (0 22 04) 44-1 11
Fax.: (0 22 04) 44-4 55
E-Mail:  pietro.nuvoloni@bv.ikk.de
Telefon: (0 22 04)44-0
Internet: www.ikk.de

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