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IKK-Bundesverband zu Akupunktur-Beschluss: Bundesweites Modellprojekt richtig - Beschluss aber nicht ausreichend

Bergisch Gladbach (ots)

Nach der Entscheidung des
Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen (BA-ÄK) dürfen
Krankenkassen die Kosten der Akupunktur im Zuge eines bundesweiten
Modellprojektes bei bestimmten Erkrankungen wie chronischen
Kopfschmerzen, chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und
chronischer Osteoathritis für Schmerzpatienten erstatten. Die übrigen
Indikationsgebiete der Akupunktur sind von einer
Leistungsverpflichtung der Krankenkassen ausgeschlossen. Von daher
können die offen gebliebenen Fragen bei der Beratung der Akupunktur
künftig nur bei den vorstehend genannten Erkrankungen geklärt werden.
Man hätte besser daran getan, die Gesamtentscheidung über die
Akupunktur bis zu den Ergebnissen der Modellvorhaben auch für weitere
Indikationen auszusetzen, wie dies bei anderen Verfahren mit offenen
Fragen üblich ist.
Die Einschränkung des BA-ÄK widerspricht den bisherigen
Ergebnissen der bereits laufenden IKK-Modellvorhaben und entspricht
auch nicht den Erfahrungen zahlreicher Patienten und behandelnder
Ärzte in Deutschland und weltweit. Die bisherige wissenschaftliche
Begleitung der IKK-Modellvorhaben zeigt, dass der Einsatz der
Akupunktur nicht nur bei chronisch Schmerzkranken hohe Heilerfolge
erzielt. Diese Modellvorhaben genießen Investitionsschutz und laufen
weiter. Das bedeutet, dass Innungskrankenkassen auch in Zukunft ihren
Versicherten in den bereits genehmigten Modellprojekten
Akupunkturleistungen anbieten können.
"An die Akupunktur werden mit der Entscheidung des
Bundesausschusses höhere Maßstäbe gelegt, als bei anderen
Therapieverfahren, die bereits heute im Leistungskatalog der GKV
enthalten sind", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes. Tatsache ist, dass die Ärzteschaft zunehmend und
aktiv Akupunkturleistungen anbietet. Sie hat sich im Übrigen nicht
klar und deutlich dagegen ausgesprochen, die Akupunktur als privat
finanzierte Leistung anzubieten. Von daher liegt es nahe, dass das
Motiv der Ärzteschaft im zusätzlichen Einkommensinteresse begründet
ist. So könnte interpretiert werden, dass der Beschluss des BA-ÄK dem
Wirtschaftsinteresse der Ärzte entgegen kommt.
Insgesamt kritisiert der IKK-Bundesverband die wenig
patientenorientierte Entscheidung, weil Akupunktur eine wirksame,
sinnvolle und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode ist. Viele
Innungskrankenkassen fördern Akupunktur bereits seit einigen Jahren
im Rahmen von Modellprojekten. Damit gehören die Innungskrankenkassen
zu den ersten Krankenkassen, die Akupunktur in der Bundesrepublik für
gesetzlich Versicherte angeboten haben. Die bisherigen Ergebnisse
sind ermutigend.
Diese Pressemeldung ist im Internet unter www.ikk.de abrufbar.
Telefon: (0 22 04)44-0
Fax.:    (0 22 04)44-4 55
51429 Bergisch Gladbach
Friedrich-Ebert-Straße
(TechnologiePark)
E-Mail:  ikk-bundesverband@bv.ikk.de
Internet: www.ikk.de

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