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Arzneimittelpass nur ein Placebo?
IKK-Zahlen belegen - Nur Transparenz und ärztliche Fortbildung schützen die Patienten

Bergisch Gladbach (ots)

Auch ein Arzneimittelpass schützt nicht
vor falscher medikamentöser Therapie: Zu diesem Ergebnis kommt der
IKK-Bundesverband nach Durchsicht der Arzneiverordnungsdaten. Im
Zusammenhang mit der Marktrücknahme der Medikamente Lipobay(R) und
Zenas(R) hat der IKK-BV die Verordnungsdaten geprüft, um
festzustellen, ob und wenn ja in welchem Umfang IKK-Versicherte
gefährdet waren oder gar sind. Die Ergebnisse waren überraschend: 17
Versicherte erhielten eines der Medikamente mit dem Wirkstoff
Cerivastatin in der Kombination mit dem Wirkstoff Gemfibrozil in
engem zeitlichen Zusammenhang. Nebenwirkungen wurden aber
glücklicherweise nicht berichtet. Anders als von der Politik
behauptet, war diese Therapie aber nicht das Resultat von
Doktor-Hopping. 11 der Betroffenen erhielten die Kombination von
einem Arzt, die restlichen sechs Versicherten von zwei Ärzten. "Es
wäre dringend notwendig, dass ein Datentransparenzgesetz uns die
Möglichkeiten einräumt, die Ärzte anzusprechen, die falsch
therapieren. Unsere Daten zeigen eindeutig, dass der Großteil der
Ärzte sehr verantwortungsvoll vorgegangen ist. Gerade deshalb ist es
von großer Bedeutung, dass wir zielgerichtet arbeiten können. Doch
dazu brauchen wir die rechtlichen Möglichkeiten. Dieser Fall zeigt
auch, dass es uns bei einer Verbesserung der Datenlage um die
gezielte bessere Versorgung der Patienten und Versicherten und die
Beratung der Ärzte geht, nicht um die Schaffung eines
Datenfriedhofs", erklärt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes.
Ausgewertet wurden die Daten, die im Rahmen des Datenaustausches
mit den Apotheken nach § 300 SGB V geliefert wurden. Dabei wurden
alle Verordnungen von IKK-Versicherten von Januar 2000 bis Juni 2001
untersucht, in denen mindestens eine Verordnung von Cerivatation und
/oder Gemfibrozil enthalten war. Mit dem nun angekündigten
Arzneimittelpass, so befürchtet der IKK-BV, wird nur ein Placebo
verabreicht, die wirklichen Gründe für die Fehlversorgung bleiben
aber unberührt. "Die Zahlen machen deutlich, dass auch der schon als
Allheilmittel gepriesene Arzneimittelpass versagen wird, wenn der
verordnende Arzt sich nicht auf dem neusten Stand der Wissenschaft
befindet. Die Wechselwirkungen im Fall Lipobay(r) waren seit Jahren
bekannt und hätten somit beachtet werden müssen", erklärt Rolf
Stuppardt.
Das aktuelle Beispiel macht deutlich, dass die ständige
Qualifikation und pharma-unabhängige Arzneimittelinformation der
Ärzte verbessert werden muss. Alleine im ersten Halbjahr 2001 wurden
1477 neue Arzneimittel zugelassen, davon immerhin 371 mit einem neuen
Wirkstoff. "Diese Zahlen machen deutlich, dass der Markt ständigen
Veränderungen unterworfen ist. Wer sich hier nicht dauernd, umfassend
und unabhängig weiterbildet wird sehr schnell nur noch veraltete
Informationen haben. Doch es muss sichergestellt werden, dass die
Fortbildungen nicht von der Pharmaindustrie durchgeführt werden. Nur
Unabhängigkeit sichert auch die Qualität", so Rolf Stuppardt.
Das sogenannte Doktor-Hopping, der ständige Wechsel von Arzt zu
Arzt, führt zwar nach Ansicht des IKK-BV zu Fehlversorgungen, doch im
Falle Lipobay(R) sei dies nicht der Grund für die Fehlversorgungen
gewesen.
Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de
Presseinformation
Pressesprecher
Joachim Odenbach
Tel.: (0 22 04) 44-1 11
Fax.: (0 22 04) 44-4 55
Oder  (0 22 04) 44-3 55
E-Mail:  joachim.odenbach@bv.ikk.de

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