Änderungsanträge zum TSVG untergraben an vielen Stellen weiter die Selbstverwaltungskompetenzen
Berlin (ots)
Die Weichen für eine Verbesserung der Termin- und Wartezeitsituation sind mit dem Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in die richtige Richtung gestellt. Die Innungskrankenkassen begrüßen dies ausdrücklich. Kritisch sehen sie jedoch die in den Änderungsanträgen weiter fortschreitende Untergrabung der Selbstverwaltungskompetenzen. Für die Innungskrankenkassen wird dies vor allem an der geplanten Umstrukturierung der gematik sowie dem ursprünglich verfolgten Plan einer Generalermächtigung des Ministeriums zur Übersteuerung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sichtbar. Auch wenn der ursprüngliche Vorschlag schlussendlich keinen Eingang in die gesammelten Änderungsanträge fand, aber die Richtung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird deutlich, sind sich die Innungskrankenkassen sicher.
"Das Vorhaben des BMGs, nun mit 51 Prozent künftig Mehrheitsgesellschafter der gematik zu werden, ist ein Schuss gegen den Bug der gemeinsamen Selbstverwaltung", erklärt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. im Vorfeld der morgigen Anhörung der Änderungsanträge zum TSVG. Bei aller Kritik an den langwierigen Entscheidungsprozessen der gematik, die auch von Seiten des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes immer wieder geäußert wurde, sei der jetzt auf dem Tisch liegende Vorschlag unausgereift, so Müller. "Hier werden Entscheidungskompetenzen und Finanzierung zwischen staatlichen Institutionen und der gemeinsamen Selbstverwaltung vermischt", sagt der Vorstandsvorsitzende. Dies hätte Intransparenz und unklare Verantwortlichkeiten zur Folge. "Wir bezweifeln stark, dass unter diesen Prämissen Prozesse tatsächlich beschleunigt werden", gibt Müller zu Bedenken. "Vielfältige Ideen für eine Strukturreform liegen mit den Stellungnahmen vor. Wir nehmen den Minister beim Wort und fordern ihn auf, mit den Beteiligten in eine Debatte zu treten."
Ebenso irritiert haben die Innungskrankenkassen den ursprünglichen Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn aufgenommen, Entscheidungen des G-BAs zu übersteuern. Damit sollte dem Ministerium in Ausnahmefällen erlaubt werden, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Versorgung auch unabhängig vom Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses aufzunehmen. "Die Patientinnen und Patienten müssen sich grundsätzlich sicher sein, dass die im Leistungskatalog aufgenommenen Behandlungen evidenzbasiert und damit sicher sind. Werden Methoden nicht per Methodenbewertung, sondern per Rechtsverordnung Kassenleistung, kann davon keine Rede sein!", sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Zudem zeuge dieser Versuch der Generalermächtigung des BMGs vom tiefen Misstrauen des Ministers gegenüber der Selbstverwaltung, so der Vorstandsvorsitzende beunruhigt.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen schließlich auch den Änderungsantrag, mit dem nicht nur das BMG einzelne Prüfthemen, die die Kassen betreffen, extern vergeben kann, sondern dies zukünftig auch Prüfbehörden der Länder und das BVA erlaubt sein soll. Eine Vergabe ist dabei auch an IT-Berater und Wirtschaftsprüfer möglich. IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl sagt: "Anstatt immer weitere Prüfinstanzen zu beauftragen, sollte das Verfahren der Prüfungen grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Es gibt eine Fülle von sich überlagernden Prüfungen, die eher die Bürokratie verschärfen anstatt Verbesserungen bringen." Außerdem müssen die Kassen bereits selber Wirtschaftsprüfer einsetzen. "Bedenklich ist außerdem, dass dadurch hoheitliche Aufgaben der staatlichen Aufsicht an Externe delegiert werden!" meint Hohnl.
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