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Sozialgericht Köln hält Praxisgebühr für rechtmäßig und weist Klage eines Arzte ab

Bergisch Gladbach (ots)

Die IKK-Bundesverband begrüßt die
eindeutige Entscheidung des Sozialgerichts in Köln, nach der die
Praxisgebühr rechtmäßig ist. Damit wurde den Spitzenverbände der
Krankenkassen in allen Punkten recht gegeben und die Klage eines
Arztes, der die Praxisgebühr für rechtswidrig hielt und sich durch
deren Einzug in seinem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit für
verletzt hielt, abgelehnt. Die Innungskrankenkassen begrüßen vor
allem, dass der Einzug der Praxisgebühr vom Gericht als Aufgabe des
Arztes klar definiert wurde. "Mit dieser Entscheidung werden – so
hoffen wir - nun auch die letzten Blockaden innerhalb der Ärzteschaft
gegen die Praxisgebühr überwunden" erklärte Rolf Stuppardt
Vorstandsvorsitzender des IKK- Bundesverbandes. "Es ist von großer
Bedeutung, dass das Gericht auch der Ärzteschaft deutlich gemacht
hat, dass sie ihren Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems
beitragen muss."
Die Entscheidung des Sozialgerichts Köln vom 10. März 2004, Az.: S
19 KA 5/04, erteilte den vorgetragenen Bedenken des Arztes eine klare
Absage. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der
Gesetzgeber mit der Praxisgebühr eine Regelung mit ordnungspolitische
Funktion eingeführt habe. Die Gebühr sei eine angemessene und
geeignete Maßnahme, die das Arzt-Patienten- Verhältnis nicht
beeinträchtige Vor diesem Hintergrund und dem übergeordneten, mit
Verfassungsrang ausgestatten Ziel der Finanzierbarkeit der
Sozialversicherung sei der relativ geringe Eingriff in die
Berufsausübungsfreiheit eines Arztes wegen des Einzuges Praxisgebühr
zu dulden. Denn der Aufwand der Ärzteschaft beim Einzug der
Praxisgebühr werde durch den Vorteil kompensiert, dass sie
hinsichtlich ihres übrigen Honorars keinerlei Vermögensausfall zu
befürchten hätten.
ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7359

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

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