IKK-Bundesverband: Versorgung mit Hilfsmitteln gesichert; BVMed betreibt unverantwortliche Verunsicherung von Patienten!
Bergisch Gladbach (ots)
Der IKK-Bundesverband weist die Vorwürfe des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie) mit aller Entschiedenheit zurück, dass durch die Festbetragsbildung bei Hilfsmitteln das Versorgungsniveau gesenkt werde und Versicherte mit unzumutbaren finanziellen Lasten rechnen müssten. Selbstverständlich sei bei den Festbetragsvorschlägen darauf geachtet worden, dass ausreichend und qualitativ hochwertige Produkte zum voraussichtlichen Festbetrag zur Verfügung stehen. "Gegen besseres Wissen betreibt der BVMed hier Panikmache auf Kosten schwerstkranker Menschen. Eine derartige Vorgehensweise ist hochgradig unseriös und moralisch unverantwortlich", erklärte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des IKK- Bundesverbandes. "Anscheinend steht das Ziel der Gewinnsicherung für den Verband und seine Unternehmen ausschließlich im Fokus."
Richtig ist, dass Versicherte auch nach der Festsetzung der Festbeträge mit maximal 10 Euro Zuzahlung für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, im Monat belastet werden. Durch Auslegung der Spitzenverbände der Krankenkassen wurde das Gesetz in diesem Punkt sogar versichertenfreundlich gestaltet, da die Zuzahlung nur einmal für alle Verbrauchsartikel erhoben wird. Behauptungen, dass Versicherte bis zu 200 Euro zuzahlen müssten, um eine medizinisch notwendige Versorgung zu erhalten, entbehren jeder Grundlage. "Ein Blick ins Gesetz hätte genügt, um diesen Unsinn gar nicht erst zu verbreiten", stellte Kiefer heraus. "Unsere Aufgabe ist es, die Versorgung der Versicherten zu gewährleisten und nicht die Absatzchancen der Anbieter zu sichern. Dieser Aufgabe werden wir gerecht."
Die Festbetragsfestsetzung verlaufe, so der IKK-Bundesverband, nach klaren transparenten Regeln. So laufe derzeit ein offizielles Anhörungsverfahren, in dem die Anbieterverbände und die Behinderten- und Patientenvertreter zur Stellungnahme aufgefordert seien. Soweit diese substantiierte Eingaben machten, verpflichte schon das Gesetz dazu, diese in die Entscheidung mit einzubeziehen. Zudem seien sowohl der BVMed als auch die ihn tragenden Unternehmen mehrfach aufgefordert worden, ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte konnten oder wollten die Verbände jedoch nicht in angemessener Weise nachkommen.
Wünschenswert, so Kiefer, sei es, wenn der vorgesehene Verfahrensweg genutzt werde, um die jeweiligen Interessen zu wahren. Es sei ein Gebot der Fairness - gerade gegenüber den betroffenen Versicherten - die sachlich-fachliche Auseinandersetzung zu suchen, statt mit "Nebelkerzen" auch den eigenen Blick auf die Realitäten zu verstellen.
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ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
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