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EANS-Adhoc: Rath AG
Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktienbewegung/Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener Aktien

11.07.2011

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Mitteilung
gemäß
§ 65 (1a) Satz 2 AktG sowie § 82 (9) BörseG


In der am 21. Juni 2011 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der Rath
Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand nachfolgende
Ermächtigung erteilt:


Der Vorstand ist ermächtigt

a)      gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im Ausmaß von bis zu 25 % des Grundkapitals
der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien, wobei die
Gesellschaft jedoch nie mehr als 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien halten
darf,
b)      während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung, sohin bis zum 20.12.2013,
c)      zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
50% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, 
zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots
oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien
nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand ist weiteres gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktienG für die
Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 20. Juni
2016, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss
der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf andere Art
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu
verwenden, insbesondere
a)      als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder
sonstigen Vermögenswerten und
b)      zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden
und hierbei auch die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.



Wien, Juli 2011

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher Georg Rath

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Email:        info@rath-group.com
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Branche:     Feuerfestmaterialien
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