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EANS-Hauptversammlung: Rath AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

                           1010 Wien, Walfischgasse 14
                                   FN 83203 h


                   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. Juni 2012, um
11:00 Uhr, im Oktogon der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse
6-8 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft
ein.


TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
   Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
   Geschäftsjahr 2011
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
   das Geschäftsjahr 2011
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
   Geschäftsjahr 2011
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
   2012
7. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung zur Anpassung an das
   Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 in den §§ 5 (Aktienurkunden) und 20
   (Allgemeines zur Hauptversammlung)


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 5. Juni 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Walfischgasse 14,
Abteilung Investor Relations, auf:


    - Jahresabschluss mit Lagebericht,
    - Corporate-Governance-Bericht,
    - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    - Bericht des Aufsichtsrates


jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

    - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text
dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht, sind ab 5. Juni 2012 außerdem in Internet (www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 5. Juni 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 15. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung
Investor Relations, oder per E-Mail [georg.rath@rath-group.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)
AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung der
Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen Notars, für die das oben
zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an die Gesellschaft übermittelt werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/ IR/Hauptversammlungen zugänglich.


NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16.
Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post:   Rath Aktiengesellschaft

      Investor Relations
      Walfischgasse 14
      A-1015 Wien


Per Telefax:     +43 (1) 513 44 27-87

Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute entgegengenommen werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) können
nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung der
Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


    - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
      Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
    - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
      natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
      juristischen Personen,
    - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
      Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
      Wertpapierkennnummer,
    - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
    - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 16. Juni
2012 beziehen.

Für die Bestätigung der Gesellschaft oder eines Notars bei nicht
depotverwahrten Aktien gilt das oben Ausgeführte sinngemäß mit Ausnahme der
Depotnummer.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen bis zum 25. Juni 2012 zugehen:

Per Post:   Rath Aktiengesellschaft

      Investor Relations
      Walfischgasse 14
      A-1010 Wien


Per Telefax:     +43 (1) 513 44 27-87


Per E-Mail:  georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in Textform,
            beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung


Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen
abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.


Wien, im Mai 2012      Der Vorstand


Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher Mag. Georg Rath,  georg.rath@rath-group.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rath AG
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             A-1015 Wien
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  • 11.05.2012 – 11:01

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Rath AG / Quartalsfinanzbericht

    Emittent: Rath AG Walfischgasse 14 A-1015 Wien Telefon: +43 1 513 4427-0 FAX: +43 1 513 4428-87 Email: info@rath-group.com WWW: www.rath-group.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000767306 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 30.04.2012 – 11:40

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Rath AG / Jahresfinanzbericht

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  • 11.11.2011 – 13:11

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Rath AG / Zwischenmitteilung

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