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Rath AG

EANS-Hauptversammlung: Rath AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

                          1010 Wien, Walfischgasse 14
                                   FN 83203 h


                  Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 25. Juni 2013, um
11:00 Uhr, im Urban Saal der Industriellenvereinigung, 1030 Wien,

Schwarzenbergplatz 4 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Rath
Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.    Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012

2.    Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2012
4.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2012
5.    Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das

Geschäftsjahr 2012
6.    Wahl in den Aufsichtsrat
7.    Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
8.    Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung vom 21. Juni 2011 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf, zur
Einziehung, Veräußerung und zur Verwendung eigener Aktien unter gleichzeitiger
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands für einen Zeitraum von 30
Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis 24. Dezember 2015, eigene Aktien gemäß §
65 Abs. 1 Z 8 AktG zu erwerben, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und
den höchsten Gegenwert der zu erwerbenden Aktien. Ermächtigung des Vorstands zur
Einziehung von Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung sowie
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Beschlussfassung über die
Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktienG mit
Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung
eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder
zu verwenden und hierbei auch die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre
auszuschließen.
 

UNTERLAGEN_ZUR_HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind ab 4. Juni 2013 zur Einsicht der Aktionäre auf der im
Firmenbuch eingetragenen Website der Rath AG (www.rath-group.com/IR/
Hauptversammlung) einsehbar:

·         Jahresabschluss mit Lagebericht,
·         Corporate-Governance-Bericht,
·         Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
·         Vorschlag für die Gewinnverwendung,
·         Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
·         Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7

* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
  betreffend ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer beruflichen oder
  vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis
  einer Befangenheit begründen könnten

·         Bericht des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt 8
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 4. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem
so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 14. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung
Investor Relations, oder per E-Mail [georg.rath@rath-group.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)
AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
15. Juni 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
20. Juni 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss.

Per Post:                  Rath Aktiengesellschaft
                                 Investor Relations
                                 Walfischgasse 14
                                 A-1015 Wien
Per Telefax:            +43 (1) 513 44 27-87
Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute entgegen­genommen werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) können nicht
per SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem

Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
·         Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
·         Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
·         Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapier­kennnummer,
·         Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 15. Juni
2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
ent­gegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Haupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten

Adressen bis zum 24. Juni 2013 zugehen:
Per Post:                  Rath Aktiengesellschaft
                                 Investor Relations
                                 Walfischgasse 14
                                 A-1010 Wien
Per Telefax:            +43 (1) 513 44 27-87
Per E-Mail:               georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich:              bei Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,

dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
 
 
 
Wien, im Mai
2013                                                                            
                
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher: Mag. Georg Rath (georg.rath@rath-group.com)

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rath AG
             Walfischgasse 14
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Branche:     Feuerfestmaterialien
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