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ZDF-Fernsehrat beschließt Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten und leitet Drei-Stufen-Test-Verfahren ein
Vorsitzender Polenz: "Ausdruck der Richtlinienkompetenz"

Mainz (ots)

Der ZDF-Fernsehrat hat am Freitag in Mainz eine
Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten beschlossen. 
Sie regelt das Verfahren des Drei-Stufen-Tests für die 
Telemedienangebote des ZDF sowie die gemeinschaftlichen Angebote von 
ZDF und ARD. Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur neue 
oder veränderte Ange¬bote, sondern auch alle schon bestehenden 
Telemedienangebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortbestehen 
sollen. Daher hat der ZDF-Fernsehrat in seiner Sitzung am Freitag 
auch gleichzeitig die ihm vom Intendanten vorgelegten 
Telemedienkonzepte zu den bestehenden Angeboten von ZDF, 3sat und 
PHOENIX entgegengenommen und die Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Nach §§ 11 und 11a Rundfunkstaatsvertrag ist es Auftrag des ZDF, 
durch die Herstellung und Verbreitung von Fernsehprogrammen und 
Telemedien als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller 
und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Auch die Telemedien 
müssen einen umfassenden Überblick über das internationale, 
euro¬päische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen
Lebensbereichen geben und dadurch die internationale Verständigung, 
die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt 
in Bund und Ländern fördern. Die Telemedien müssen der Bildung, 
Information, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere 
Beiträge zur Kultur enthalten. Unterhaltung soll einem 
öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
Durch die Telemedienangebote soll allen Bevölkerungsgruppen die 
Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, 
Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche 
Medienkompetenz aller Generationen und von Minderheiten gefördert 
werden.
Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, 
der dabei besonderen Wert auf ein transparentes und in der 
Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren legt.
In dem Verfahren gilt es, drei zentrale Fragestellungen zu 
beantwor¬ten:
1.	Inwieweit entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen 
und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?
2.	In welchem Umfang wird das Angebot in qualitativer Hinsicht zum
publizistischen Wettbewerb beitragen und
3.	Welcher finanzielle Aufwand ist für das Angebot erforderlich?
Laut der Richtlinie ist für die Frage, ob ein neues oder 
geändertes An¬gebot im Sinne des Staatsvertrages vorliegt, ein vom 
ZDF-Intendanten zu erstellendes Angebotskonzept maßgeblich. Der 
Fernsehrat legt dann fest, wann ein neues oder geändertes Angebot 
vorliegt, für das ein Drei-Stufen-Test durchzuführen ist und 
überwacht die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen.
Nachdem der Intendant den Fernsehrat über die Eckpunkte eines 
neuen oder geänderten Angebotes informiert hat, wird die 
Projektbeschreibung im Internetangebot des ZDF 
(www.unternehmen.zdf.de) veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von 
mindestens sechs Wochen haben Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme. 
Die Konzepte zu den nun eingeleiteten Verfahren waren bereits seit 
dem 2. Juni 2009 auf der Unternehmensseite des ZDF abrufbar. Gemäß 
dem Beschluss des Fernsehrates besteht für Dritte innerhalb einer 
Frist von acht Wochen ab der Einleitung des Verfahrens, also bis zum 
24. August 2009, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Auf den 
Internet-Seiten des Fernseh¬rates, unter www.fernsehrat.zdf.de, ist 
eine entsprechende Maske für die Übermittlung von Stellungnahmen 
eingerichtet.
Gemäß der Richtlinie kann der Fernsehrat für alle erheblichen 
Fragen gutachterliche Beratung durch externe Sachverständige auf 
Kosten des ZDF in Auftrag geben. Zu den Auswirkungen auf den Markt 
ist die Einbeziehung eines Gutachters Pflicht. In der Sitzung am 
Freitag ist der Fernsehratsvorsitzende beauftragt worden, eine 
europaweite Ausschreibung für eine gutachterliche Bewertung der 
marktlichen Auswirkungen zu den Telemedienkonzepten ZDF, 3sat und 
PHOENIX einzuleiten. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird dem 
Fernsehrat in seiner nächsten Sitzung am 23. Oktober 2009 zur 
Entscheidung vorgelegt werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen oder veränderten 
Angebots trifft der Fernsehrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln 
der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder. Mindestens 
müssen aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen 77 Mitglieder 
zustimmen. Die genehmigten Projektbeschreibungen werden dann der 
Rechtsaufsicht übersandt. Im Fall der nun eingeleiteten 
Bestandsüberführung müssen die Verfahren bis zum 31. August 2010 
abgeschlossen sein.
Für verfahrensbegleitende Dienstleistungen im Rahmen des 
Drei-Stufen-Tests hatte der Fernsehrat ein öffentliches 
Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dabei war juristisches 
Know-How, sowohl im Medienrecht wie auch im Vergaberecht- verlangt 
worden. Zudem hatte der Fernsehrat Erfahrungen bei vergleichbaren 
Projekten und die notwendigen personellen Ressourcen vorausgesetzt. 
Weiter wurden die voraussichtlichen Kosten in die 
Entscheidungsfindung miteinbezogen. Von den acht eingereichten 
Bewerbungen erhielt die Bewerbergemeinschaft Büro für 
informationsrechtliche Expertise (i.e.)/ Grothe Medienberatung (GM)/ 
Dr. Schellenberg (Rechtsanwalts¬sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek) 
den Zuschlag.

Pressekontakt:

Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon: 06131 / 70 - 2012

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