Mikrophon und Mandat
BR-Intendant Gruber will grundlegende und
umfassende Regelung für alle Mitarbeiter
München (ots)
Angesichts der kontroversen öffentlichen Diskussion um die Kandidatur des Fußballreporters Günther Koch für den Bayerischen Landtag und der Frage, ob er als gewählter Abgeordneter noch für den BR in bisheriger Funktion tätig sein kann, nimmt der Intendant Dr. Thomas Gruber wie folgt Stellung:
In Anbetracht der Tatsache, dass es für die Fallkonstellation Koch bislang keine innerdienstliche Regelung und auch keinen Präzedenzfall gab, habe ich bei erster Befassung mit dem Problem Gespräche zwischen den politischen Parteien angeregt. Dadurch wollte ich verhindern, dass der BR in parteipolitische Auseinandersetzungen hineingezogen wird. Diese Gespräche haben nach den mir bekannten Äußerungen bislang nicht zu einer einheitlichen Beurteilung geführt, was die Vereinbarkeit eines Landtagsmandats mit der Tätigkeit eines Rundfunkreporters betrifft. Eines derartigen Konsenses hätte es aber meines Erachtens nach in diesem Ausnahmefall bedurft.
Ich habe daher in dieser Woche damit begonnen, diese Frage meinerseits mit den zuständigen Gremien des Bayerischen Rundfunks zu erörtern. Die bisherigen Beratungen haben mich in der Auffassung bestärkt, dass in derartigen Fällen grundsätzlich von der Unvereinbarkeit von Mandat und einer parallelen Reportertätigkeit auszugehen ist.
Ich werde die Beratungen innerhalb des BR mit dem Ziel weiterführen, für die Zukunft unabhängig vom konkreten Anlass eine grundlegende und umfassende Regelung zu treffen. Um aber diese Regelung nicht zu präjudizieren und den Gremien nicht vorzugreifen, kann ich Herrn Koch derzeit nicht in Aussicht stellen, dass er seine Reportertätigkeit beim BR fortsetzen kann, wenn er als Abgeordneter gewählt wird.
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