Bayerisches Fernsehen
Dienstag, 20. Januar 2004, 21.20 Uhr
GLASKLAR
Kinder haften für ihre Eltern -
Wer muß für die Pflege
zahlen ?
München (ots)
"Eltern haften für ihre Kinder" - das gelbe Schild an Baustellen dürfte wohl jedem geläufig sein. Aufsichts- und Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern sind die Regel. Eher die Ausnahme sind die umgekehrten Fälle, daß Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Das heißt, nicht nur Eltern müssen ihre Kinder unterstützen, sondern auch Kinder ihre Eltern, wenn diese in eine finanzielle Notlage geraten, z. B. ihren Platz im Pflegeheim nicht mehr bezahlen können. Dann springt meist die Sozialhilfe ein. Die Kostenträger nehmen die Angehörigen in Regreß, wenn deren Finanzkraft über das hinausgeht, was sie zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts benötigen. Doch so eindeutig wie der Gesetzestext, ist die Praxis leider nicht immer. In einer Serie von Urteilen hat der Bundesgerichtshof zum sog. Elternunterhalt Stellung bezogen. Die jüngste Entscheidung: Kinder können zum Unterhalt ihrer im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet werden, auch wenn sie relativ wenig verdienen. Das Urteil betrifft vor allem Ehefrauen mit geringem eigenen Einkommen, deren Ehemann entscheidend zum Familienunterhalt beiträgt. In GLASKLAR beantworten Experten Zuschauerfragen zum Thema Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern.
Studiogäste: Peter Gerhardt, Familienrichter OLG München Claus Fussek, Pflegeexperte
Moderation: Matthias Ott
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
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