Bayerisches Fernsehen
Dienstag, 9. März 2004, 21.20 Uhr
GLASKLAR
Lauschangriff verboten -
Freibrief für Verbrecher?
München (ots)
Datenschützer sprechen von einer "Trendwende für die Rechtspolitik" - Fahnder von einem "fatalen Fehler." Das Votum des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche erhitzt die Gemüter. Sind den Ermittlungsbehörden nun die Hände gebunden, nur, weil nicht auszuschließen ist, dass in Wohnungen auch Dinge besprochen werden könnten, die - so die Richter - den "unantastbaren Kernbereich der Privatsphäre berühren" und, in der Konsequenz dessen, sämtliche Ermittlungen sofort beendet werden müssen? Oder verfehlt das als "Wunderwaffe der Verbrechensbekämpfung" 1998 eingeführte Instrumentarium, der große Lauschangriff, ohnehin seine Wirkung, nur, weil nicht mehr als die Hälfte der Abhöraktionen Erfolg hatten? Und damit der eigentliche Zweck, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, nicht erreicht wurde? Der politische Streit jedenfalls ist voll entbrannt und hat andere polizeiliche Ermittlungsmethoden erfaßt. Stehen jetzt auch Vorschriften auf dem Prüfstand, die bei Verdacht auf eine Straftat z. B. die Überwachung des Telefonverkehrs vorsehen? Was ist mit e-mail und Internet? Darf die Polizei zur Gefahrenabwehr Wohnungen "verwanzen", nicht aber zum Zwecke der Strafverfolgung? Muß die sog. "präventive Telefonüberwachung", also, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen werden könnte, jetzt unter ganz anderem Licht betrachtet werden? Welche Konsequenzen hat das Urteil für das Sicherheitsempfinden der Bürger? Fragen, die in GLASKLAR am 9. März, um 21.20 Uhr im Bayerischen Fernsehen diskutiert werden.
Gäste im Studio: Christine Stahl von den Grünen und der Bayerische Innenminister Günther Beckstein Moderation : Matthias Ott.
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
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