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Bayerisches Fernsehen
Dienstag, 9. März 2004, 21.20 Uhr
GLASKLAR
Lauschangriff verboten -
Freibrief für Verbrecher?

München (ots)

Datenschützer sprechen von einer "Trendwende für
die Rechtspolitik" - Fahnder von einem "fatalen Fehler." Das Votum
des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche erhitzt die Gemüter.
Sind den Ermittlungsbehörden nun die Hände gebunden, nur, weil nicht
auszuschließen ist, dass in Wohnungen auch Dinge besprochen werden
könnten, die - so die Richter - den "unantastbaren Kernbereich der
Privatsphäre berühren" und, in der Konsequenz dessen, sämtliche
Ermittlungen sofort beendet werden müssen? Oder verfehlt das als
"Wunderwaffe der Verbrechensbekämpfung" 1998 eingeführte
Instrumentarium, der große Lauschangriff, ohnehin seine Wirkung, nur,
weil nicht mehr als die Hälfte der Abhöraktionen Erfolg hatten? Und
damit der eigentliche Zweck, die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, nicht erreicht wurde? Der politische Streit jedenfalls
ist voll entbrannt und hat andere polizeiliche Ermittlungsmethoden
erfaßt. Stehen jetzt auch Vorschriften auf dem Prüfstand, die bei
Verdacht auf eine Straftat z. B. die Überwachung des Telefonverkehrs
vorsehen? Was ist mit e-mail und Internet? Darf die Polizei zur
Gefahrenabwehr Wohnungen "verwanzen", nicht aber zum Zwecke der
Strafverfolgung? Muß die sog. "präventive Telefonüberwachung", also,
wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen werden könnte,
jetzt unter ganz anderem Licht betrachtet werden? Welche Konsequenzen
hat das Urteil für das Sicherheitsempfinden der Bürger? Fragen, die
in GLASKLAR am 9. März, um 21.20 Uhr im Bayerischen Fernsehen
diskutiert werden.
Gäste im Studio: Christine Stahl von den Grünen und der Bayerische
Innenminister Günther Beckstein Moderation : Matthias Ott.
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7560

Kontakt:

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Pressestelle
Telefon: 089 / 5900 2176

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