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Donnerstag, 20. April 2006, 10.03 Uhr
Notizbuch
Zahnloser Tiger? - Das Umweltstrafrecht
München (ots)
"Landwirt kippt 10 Liter Pflanzenschutzgift in den Bodensee" oder "Tonnenweise illegal Müll entsorgt", Schlagzeilen wie diese überraschen niemanden mehr. Offensichtlich stehen Straftaten gegen die Umwelt hoch im Kurs!
Der so genannte "unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen" macht mit über 70 Prozent den größten Anteil der Umweltkriminalität in Deutschland aus, gefolgt von der Gewässer- und der Bodenverunreinigung.
Die Dunkelziffer ist hoch: Zu selten wird Anzeige erstattet, denn bei Umweltdelikten wie Luftverschmutzung oder Gewässerverunreinigung gibt es selten einen unmittelbar Geschädigten. Geschädigt ist vielmehr die Allgemeinheit. Zudem stellt die Staatsanwaltschaft die Verfahren wegen Umweltdelikten überdurchschnittlich oft ein. Falls ein Angeklagter nicht vom Gericht freigesprochen wird, erhält er in der Regel nur eine Geldstrafe.
Welchen Wert haben also unsere Umwelt-Gesetze? Zwar ist Umweltschutz seit 1994 als deutsches Staatsziel im Grundgesetz verankert, die Praxis lässt das Umweltstrafrecht aber als zahnlosen Tiger erscheinen.
Chris Köhler zieht in ihrem Feature "Zahnloser Tiger?" ein Resümee.
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