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Auch Speisepilze ungenießbar und gefährlich für den Verbraucher
Profile - Das Wirtschaftsmagazin im Bayerischen Fernsehen
Am Montag, 11. September 2006, 21.20 Uhr, Bayerisches Fernsehen

München (ots)

München. Eine Vielzahl derzeit im Handel
angebotener Speisepilze sind für den Verzehr nicht geeignet und 
können Lebensmittelvergiftungen auslösen. Das bestätigt Prof. 
Reinhard Agerer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Mykologie  
auf Anfrage von "Profile", dem Wirtschaftsmagazin im Bayerischen 
Fernsehen. Über 50 Prozent der Proben von Pfifferlingen, Seitlingen 
und Champignons, die "Profile" in einer Stichprobe bei Münchner 
Lebensmitteldiscountern erworben hat und der Deutschen Gesellschaft 
für Mykologie zu Testzwecken vorlegte, sollte man "dem Verbraucher 
nicht anbieten", so Agerer, zum Teil seien sie sogar "hochgradig 
gefährlich".
Frische Speisepilze sind nur zwischen einem und drei Tagen 
haltbar. Danach setzt ein Abbauprozess ein, vergleichbar dem Prozess 
verderbenden Fleisches. Pilze sind Fleisch ähnlicher als etwa Obst 
und Gemüse. Deshalb, so der Toxikologe Prof. Thomas Zilker vom 
Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, "muss 
man sich das ein bisschen wie eine Verwesung vorstellen und dann ist 
das natürlich ungenießbar und im schlimmsten Fall kann das auch 
giftig sein." Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer so 
genannten unechten Pilzvergiftung.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(LGL) machte in einer Veröffentlichung vom Juli dieses Jahres die 
langen Transportwege der oft aus Polen, Rumänien oder Russland 
importierten Speisepilze für faulige, matschige Pilze verantwortlich.
Bei einer Untersuchung von Pfifferlingsproben des LGL waren dort 57% 
beanstandet worden.
Da die Verordnung über die Kennzeichnung für Lebensmittel Pilze in
einer fälschlicherweise angenommenen Analogie zu Obst und Gemüse von 
einer Mindesthaltbarkeitsangabe befreit, hat der Verbraucher 
keinerlei Anhaltspunkte dafür, ob die abgepackten Speisepilze, die er
kauft, genießbar und damit ungiftig seien. Auch in gekochtem Zustand 
verliert ein verdorbener Speisepilz genauso wie Gammelfleisch einmal 
eingelagerte Giftstoffe nicht.
Prof. Reinhard Agerer wies sowohl das Bundesministerium für 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2004 
(Bundesministerin Künast), als auch das Bayerische Ministerium für 
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Jahr 2005 vergeblich auf 
diese gesundheitsgefährdenden Sicherheitslücken im deutschen 
Verbraucherrecht hin, bisher ohne Reaktion.
Das Bayerische Ministerium für Umwelt, Gesundheit und 
Verbraucherschutz verwies auf Anfrage von "Profile" auf die geltende 
Rechtslage. Demnach würden in der 
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (Bundesrecht) Pilze wie 
Frischobst und Gemüse behandelt, unterlägen also nicht einer 
Kennzeichnungspflicht bezüglich Mindesthaltbarkeitsdatum, Pflückdatum
oder Packdatum.
Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, fordert der 
Mykologe Prof. Reinhard Agerer hingegen die Angabe eines 
Mindesthaltbarkeitsdatums auf den Fertigpackungen: "Uns ärgert das 
ganz gewaltig" (...) manche Leute spielen mit der Gesundheit der 
Bevölkerung".
Ansprechpartner: 
Redaktion, Jürgen Seitz, Tel. 089/ 3806-6952,
Sabina Wolf, Tel. 0171-8328861

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