Nach "Report Mainz"-Bericht über fragwürdige Wahlkampfhilfe für FDP: Bundestagsverwaltung führt Sachverhaltsklärung durch
Mainz (ots)
Die Bundestagsverwaltung geht Vorwürfen gegen die FDP wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz nach. Wörtlich teilte die dem Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) unterstellte Abteilung "Presse und Kommunikation 1" auf Anfrage des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" mit: "Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich mitteilen, dass die Bundestagsverwaltung in dem vorliegenden Fall eine Sachverhaltsklärung durchführen wird."
Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" hatte am Dienstag, 9. Mai 2017, exklusiv berichtet, dass die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung mit einer Zeitungsbeilage und mit öffentlichen Veranstaltungen wenige Tage vor der Landtagswahl in fragwürdiger Weise Wahlkampf für die FDP in Nordrhein-Westfalen gemacht hatte. Parteinahe Stiftungen, wie die Naumann-Stiftung, werden größtenteils aus Staatsgeld finanziert. Für sie gilt das verfassungsrechtliche Distanzgebot: Sie dürfen keinen Wahlkampf für die ihnen nahestehenden Parteien machen.
Der Parteienrechtler Prof. Martin Morlok, der Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim und der Politikwissenschaftler Prof. Ulrich von Alemann hatten im Interview mit "Report Mainz" die unzulässige Wahlkampfhilfe der Friedrich-Naumann-Stiftung für die FDP im NRW-Wahlkampf kritisiert.
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