Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaft plant ohne Zusatzbeitrag
Vertreterversammlung der Knappschaft-Bahn-See verabschiedet Haushalt 2010
Bochum (ots)
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat heute in Bochum den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2010 verabschiedet. Das Ausgabevolumen beträgt 42,6 Milliarden Euro und damit 0,3 Milliarden Euro bzw. 0,8 Prozent mehr als im laufenden Jahr.
Die Ausgabensteigerung im Vergleich zum Vorjahr basiert vor allem auf dem im Haushaltsplan 2010 umgesetzten Investitionsprogramm der KBS. Die KBS plant im Jahr 2010 etwa 93,5 Mio. Euro in die Eigenbetriebe und in die Verwaltung zu investieren. Damit leistet die KBS als soziale Körperschaft des öffentlichen Rechts einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Belebung der Binnenkonjunktur und kommt ihrem gesamtwirtschaftlichen Auftrag nach.
Kein Zusatzbeitrag für Knappschaftsversicherte
Die Planung für die Krankenversicherung Knappschaft erfolgte für das Jahr 2010 unter den aktuellen Mechanismen des Gesundheitsfonds. Die auf dieser Basis erfolgte Finanzschätzung sieht für das kommende Jahr keinen Zusatzbeitrag für die Versicherten der Knappschaft vor. Obwohl die aktuelle Wirtschaftskrise und die mit der Schweinegrippe verbundenen Impfkosten zu gewissen Unwägbarkeiten führen, zeigt der Haushaltsplan die solide und stabile Finanzbasis der Knappschaft.
Minijob-Zentrale
Für den Bereich der Minijob-Zentrale wird 2010 mit Einnahmen für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Steuern von 6,5 Milliarden Euro gerechnet. Diese Beiträge kommen der gesamten Kranken-, Renten- bzw. Unfallversicherung zu Gute; die Steuern stehen dem Bund, den Ländern, Kommunen und Kirchen zur Verfügung.
Knappschaft erweitert Wahltarifangebote
Neben der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 befasste sich die Vertreterversammlung der KBS mit der Erweiterung des Angebots von Wahltarifen in der Krankenversicherung und beschloss dahingehende Satzungsänderungen. So wird es - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes - Veränderungen bei den Selbstbehalttarifen geben; darüber hinaus ist für freiwillige Mitglieder künftig auch das Angebot eines Wahltarifs mit einer Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit vorgesehen.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung im Krankengeldbereich für hauptberuflich Selbständige sowie kurzzeitig und unständig Beschäftigte hat die Knappschaft außerdem ihre bisherigen Krankengeldtarife weiterentwickelt und an die Kundenwünsche nach einer individuellen Absicherung im Krankheitsfall angepasst. Insgesamt erweitert die Knappschaft ihr Leistungsangebot auf acht Wahltarife, mit denen zusätzlich oder auch anstelle des gesetzlichen Krankengeldes ein Anspruch auf Krankengeld mit flexiblem Beginn und variabler Höhe erworben werden kann.
Weitere Informationen unter www.kbs.de .
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