EANS-Stimmrechte: FACC AG
Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung
gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung vom 02. Jul. 2014,
18:24 Uhr
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: FACC International Company Limited Sitz: Hong Kong Staat: China Mitteilung gemäß § 93 (2) Börsegesetz Die FACC AG gibt gemäß § 93 (2) BörseG bekannt, dass sie von ihrer Aktionärin FACC International Company Limited, Hong Kong, ("FACC Int") im Zusammenhang mit dem Börsengang der FACC AG ("Emittent") folgende Mitteilung gemäß §§ 91, 91a betreffend der von FACC Int am 25. Juni 2014 gehaltenen Beteiligung am Emittenten erhalten hat: 1. FACC Int hält 23.352.900 Aktien des Emittenten, das entspricht einem Anteil von 51% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien des Emittenten; FACC Int hält somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%. 2. Gemäß der von FACC Int eingeräumten Option (die "Greenshoe Option"), ist J.P. Morgan Securities plc., 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP, United Kingdom ("JPM") - abhängig davon, ob JPM diese Option ausübt - bei Nichtausübung dieser Option verpflichtet, 2.039.736 Aktien des Emittenten, das entspricht einem Anteil von 4,45% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien des Emittenten, an FACC Int rück zu übertragen ("Rückübertragungsverpflichtung"). Diese Aktien wurden Investoren im Zuge des Pricings iZm dem Börsegang zugewiesen und von FACC Int an JPM verliehen, um eine mögliche Mehrzuteilung im Zusammenhang mit dem Börsegang auszuüben. Diese Aktien entsprechen den Aktien und Stimmrechten, welche unter der Greenshoe Option eingeräumt wurden. 3. Gemäß der Rückübertragungsverpflichtung ist JPM verpflichtet, der FACC Int Aktien zu übertragen, die höchstens die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte Stimmrechtschwelle von 4,0% überschreiten, aber nicht mehr als 5,0% 4 JPM ist gemäß der Greenshoe-Option berechtigt, die Option bis längstens 30 Tage nach der Handelsaufnahme der Aktien des Emittenten an der Wiener Börse auszuüben und diejenigen Aktien, hinsichtlich derer die Option nicht ausgeübt wurde, spätestens zwei Werktage nach dem Ende der zuvor genannten Frist gemäß der Rückgabeverpflichtung rück zu übertragen. 5. Gesamt - das heißt die gehaltenen Aktien (oben Punkt 1) und die Greenshoe- Option (oben Punkt 2) zusammengezählt - hält FACC Int daher 25.392.636 Stimmrechte des Emittenten entsprechend 55,45% der gesamten Stimmrechte des Emittenten und somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%. Rückfragehinweis: Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: FACC AG Fischerstraße 9 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: +43/59/616-0 FAX: +43/59/616-81000 Email: office@facc.com WWW: www.facc.com Branche: Zulieferindustrie ISIN: AT00000FACC2, AT0000A10J83, AT0000A10J83 Indizes: Börsen: Sprache: Deutsch
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