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Haus sanieren: Diese energiesparenden Maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen

Haus sanieren: Diese energiesparenden Maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen
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Haus sanieren

Diese energiesparenden Maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen

Berlin, 18.02.2025. Steigende Energiekosten stellen viele Hauseigentümer vor Herausforderungen. Eine energetische Sanierung bietet eine kluge Lösung zur langfristigen Heizkostenersparnis.

„Eine Dämmung des Daches oder der Außenwand mit Mineralwolle kann den Energieverbrauch deutlich senken und jährlich bis zu 35 Prozent Heizenergie einsparen“, erklärt Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. Der Staat unterstützt diese Investitionen in die Energieeffizienz durch attraktive Förderprogramme. Hauseigentümer haben zum Beispiel die Möglichkeit, die Kosten für einzelne energetische Maßnahmen steuerlich abzusetzen.

Dämmen und Steuervorteile bis zu 40.000 Euro sichern

Die steuerliche Förderung ermöglicht es Eigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, über einen Zeitraum von drei Jahren von Steuervorteilen zu profitieren. Sie gilt auch für zahlreiche Dämmmaßnahmen – etwa mit Mineralwolle (Glas- oder Steinwolle) – an Dachflächen, Außenwänden sowie Geschoss- und Kellerdecken. Hauseigentümer können 20 Prozent der förderfähigen Kosten von der Einkommenssteuer absetzen – das entspricht bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt, bei Investitionen bis zu 200.000 Euro.

Wer zum Beispiel an die Außenwand des Hauses ein Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle anbringen lässt, erhält einen Steuerabzug von 20 Prozent der Investitionssumme. Das heißt, wenn die Gesamtkosten für diese energetische Sanierungsmaßnahme bei 30.000 Euro liegen, kann mit den Steuererklärungen insgesamt 6.000 Euro (20 % von 30.000 €) von der Steuerschuld abgezogen werden. Aufgeteilt auf drei Jahre bringt das 7 Prozent und damit 2.100 Euro Steuererleichterungen in den ersten beiden Jahren und 6 Prozent bzw. 1.800 Euro im dritten Jahr. Bei der Fachplanung und Baubegleitung sind sogar 50 Prozent der anfallenden Kosten abzugsfähig.

Um von dieser unbürokratischen Förderung zu profitieren, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein: Die Immobilie muss selbstgenutzt und mindestens zehn Jahre alt sein. Weiterhin sind die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil einzuhalten und die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Zusätzlicher Wohnkomfort und Wertsteigerung durch energetische Sanierung

„Mit einer Mineralwolldämmung können Eigentümer nicht nur jährlich Energiekosten sparen. Dank steuerlicher Förderung rechnet sich die Investition auch noch schneller. Zudem verbessert sich der Wohnkomfort, inklusive Schall- und Brandschutz, und die Wohnimmobilie gewinnt an Wert“, resümiert Tenzler.

Alternativ zur steuerlichen Förderung kann aber auch ein Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Immobilie vermietet ist und man für die Finanzierung der Investition die verbilligten Kredite der KfW in Anspruch nehmen will. Weitere Informationen unter: www.der-daemmstoff.de

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Pressekontakt

Juliane Gille 
presse@fmi-mineralwolle.de

FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
Friedrichstraße 95 (PB 138)
10117 Berlin
Telefon: 030 27 59 44 52