Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats // WDR-Rundfunkrat: "Bundesländer bei der TKG-Novelle besser beteiligen"
Köln (ots)
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 eine Stellungnahme zum derzeitigen Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Netzneutralität verabschiedet.
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, erklärt: "Der Rundfunk übernimmt für die Gesellschaft eine herausragende Funktion und braucht zur Erfüllung seines gesetzlich formulierten Auftrags auch für die Übertragung seiner Inhalte im Netz entsprechende Rahmenbedingungen. Zur Sicherung der rundfunkspezifischen Belange ist es notwendig, die Länder an diesem Prozess angemessen zu beteiligen. In den weiteren Beratungen zur TKG-Novelle im Vermittlungsausschuss muss daher konsequent eine entsprechende Beteiligung der Länder bei den Regelungen zur Netzneutralität und zur Frequenzordnung sowie das Einvernehmen bei rundfunkspezifischen Belangen eingefordert werden."
Für den WDR-Rundfunkrat ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Inhalten des Rundfunks und eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Inhalte für die Zukunft des Rundfunks entscheidend und sicherzustellen. Diskriminierungen, Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen, die durch Behinderungen oder Verlangsamungen des Datenverkehrs entstehen können, sind zu verhindern.
Der WDR-Rundfunkrat wird sich auch zukünftig über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren hinaus intensiv mit der Netzneutralität befassen, da mit diesem Thema langfristig entscheidende Fragen zur Zukunft der Mediendistribution und zur Kommunikation in der Gesellschaft verbunden sind.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter www.wdr-rundfunkrat.de
Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrats im Internet: www.wdr-rundfunkrat.de
Einstimmig vom WDR-Rundfunkrat in der 534. Sitzung am 15. Dezember 2011 verabschiedet
Stellungnahme des Ausschusses für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrats zum Gesetzgebungsverfahren zur TKG-Novelle und zur Netzneutralität
Bei der Debatte um Netzneutralität geht es für den Rundfunk, für den öffentlich-rechtlichen ebenso wie für den kommerziellen, um die Sicherung seiner Position in der Übertragungsinfrastruktur der Zukunft, dem Internet. Der Rundfunk braucht für die Übertragung seiner Inhalte im Netz Rahmenbedingungen, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Inhalten für die Nutzerinnen und Nutzer sowie eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Inhalte sicherstellen. Denn das Internet entwickelt sich neben Terrestrik, Kabel und Satellit für Rundfunkangebote zu einem immer wichtigeren Übertragungsweg, wie beispielsweise für Fernsehinhalte in Form von Live-Streams oder Angeboten auf Abruf (VoD) in den Mediatheken von ARD und ZDF oder auf den VoD-Portalen der privaten Rundfunkveranstalter (z.B. maxdome, RTL Now).
Im Einzelnen bezieht der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat zum Stand des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes und zur Netzneutralität im Allgemeinen wie folgt Stellung:
1. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesrates vom 25. November 2011, dass dem vom Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht zugestimmt, sondern der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses werden nun Möglichkeiten für eine partiell notwendige Überarbeitung der TKG-Novelle geschaffen.
2. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat stellt fest, dass die Themen der Netzneutralität, Frequenzvergabe und -nutzung auf der Bundesebene bisher fast ausschließlich unter ökonomischen und technologischen Gesichtspunkten diskutiert werden und geregelt werden sollen. Daher fordert der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat von Bundestag und Bundesrat, in den weiteren Beratungen eine Ausgewogenheit zwischen medienpolitischen und kulturellen Aspekten auf der einen Seite und den technischen und ökonomischen Fragen auf der anderen Seite, herzustellen.
3. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat ist der Meinung, dass der Rundfunk in der deutschen Netzpolitik nicht die entsprechende Beachtung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund und Ländern findet. Im TKG-E sind der Rundfunk und vergleichbare Telemedien zwar aufgenommen, allerdings in einer sehr schwachen Form und ohne jegliche Präzisierung. So heißt es in § 2 ("Regulierung, Ziele und Grundsätze") Abs. 6 Satz 1 TKG-E: "Die Belange des Rundfunks und vergleichbarer Telemedien sind, soweit möglich, zu wahren." Diese Formulierung wird dem besonderen Auftrag des Rundfunks für Demokratie und Gesellschaft nicht ausreichend gerecht. Entsprechende Anliegen des Rundfunks und vergleichbarer Telemedien werden auf dieser Rechtsgrundlage in Zukunft schwer justiziabel sein. Es ist davon auszugehen, dass der Rundfunk und vergleichbare Telemedien in Gefahr sind, in Zweifelsfällen benachteiligt zu werden.
4. In der TKG-Novelle findet die verfassungsrechtliche Stellung der Länder in Bezug auf die rundfunkbezogenen Regelungen keine angemessene Entsprechung. Daher sollten die Länder ihre in den Stellungnahmen des Bundesrates formulierten Positionen auch für die Beratungen im Vermittlungsausschuss konsequent fortführen. Die Mitwirkungsrechte der Länder im Hinblick auf die Belange des Rundfunks sind ausreichend zu sichern. Da der Rundfunk in den Verantwortungsbereich der Länder fällt, fehlen dem Bund in rundfunkspezifischen Belangen die gesetzgeberischen Kompetenzen, was eine angemessene Beteiligung der Länder erfordert. Diese Beteiligung sollte sich deshalb auf die Regelungen zur Netzneutralität und zur Frequenzordnung sowie auf das Erfordernis eines Einvernehmens bei rundfunkspezifischen Belangen beziehen.
5. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat sieht in dem kurzfristig neu in die TKG-Novelle aufgenommenen § 41a einen ersten Schritt zur Sicherung der Netzneutralität. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Regelung nur und allein im Ermessen der zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigten Bundesregierung liegt, ob und wann zur Sicherung einer diskriminierungsfreien Datenübermittlung und eines diskriminierungsfreien Zugangs eingeschritten werden kann. Somit erhalten die Länder durch § 41a weder ein Initiativ- noch ein Kontrollrecht zur Wahrung ihrer rundfunkpolitischen Verantwortung. Die Kompetenzen der Länder sollten aber auch bei der Anwendung dieser Regelungen ausreichend berücksichtigt werden.
6. Der Rundfunk übernimmt für die Gesellschaft eine herausragende Funktion. Um seinem gesetzlich formulierten Auftrag nachkommen zu können, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen - auch bei der Übertragung im Netz. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat fordert, die Belange des Rundfunks angemessen zu berücksichtigen und die demokratische und gesellschaftliche Funktion des Rundfunks in den Bereichen Internet und Frequenzvergabe zu sichern.
7. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Inhalten des Rundfunks für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie eine diskriminierungsfreie Durchleitung der Inhalte ist für die Zukunft des Rundfunks entscheidend und sicherzustellen. Ein offenes und diskriminierungsfreies Internet bildet die Grundlage für Meinungsfreiheit und -vielfalt im Netz. Diskriminierungen, Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen durch Behinderungen oder Verlangsamungen des Datenverkehrs sind zu verhindern.
8. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat unterstützt den vom Europäischen Parlament am 17. November 2011 verabschiedeten Entschliessungsantrag zum offenen Internet und zur Netzneutralität in Europa, der in einigen Punkten über die in Deutschland derzeit diskutierten Regelungen hinaus geht. Zu begrüßen ist, dass die Kommission nun aufgefordert ist, zukünftig Beeinträchtigungen der Netzneutralität genau zu beobachten und binnen einer festgelegten Frist zu bewerten, ob regulatorisch eingegriffen werden muss, um unter anderem den freien Zugang zum Internet, die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus sicherzustellen. Ebenfalls wird die Regelung unterstützt, dass Netzneutralität durch Wahrung des 'best-efforts-Prinzips', nach dem Datenpakete zu den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Geschwindigkeit bestmöglich übertragen werden, ohne Rücksicht auf ihren Inhalt, ihren Ursprung und ihr Ziel, erfolgen soll.
9. Der Ausschuss für Rundfunkentwicklung/WDR-Rundfunkrat wird sich auch über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur TKG-Novelle hinaus zukünftig intensiv mit der Netzneutralität befassen, da mit ihr langfristig entscheidende Fragen zur Zukunft der Mediendistribution und zur Kommunikation in der Gesellschaft verbunden sind.
Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600
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