WDR Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept ARD-Gemeinschaftsangebot sportschau.de
Köln (ots)
Köln / 21. September 2022. Der Rundfunkrat des WDR hat das von Intendant Tom Buhrow vorgelegte Telemedienänderungskonzept für das ARD-Gemeinschaftsangebot sportschau.de genehmigt. Damit stellte das Gremium in seiner öffentlichen Sitzung am 21. September 2022 in Köln fest, dass die in dem Telemedienänderungskonzept beschriebenen wesentlichen Änderungen den Vorgaben des § 32 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Diesem Beschluss gingen intensive Beratungen des Rundfunkrats sowie einer ausschussübergreifenden Sachkommission im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen „Dreistufentest-Verfahrens“ voraus. Darin wurde überprüft, ob die wesentlichen Änderungen den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang die Änderungen einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten und ob der finanzielle Aufwand für die wesentlichen Änderungen plausibel, nachvollziehbar und erforderlich ist. Gegenstand des abgeschlossenen Verfahrens waren folgende wesentliche Änderungen: Eigenständige audiovisuelle Inhalte („Online-only“); Audiovisuelle Angebote vor der Ausstrahlung im linearen Bereich („Online-first“); Verbreitung von Inhalten über Drittplattformen (z.B. Soziale Medien); ein überarbeitetes Verweildauerkonzept, das die Abruffristen für die digitalen Inhalte verlängert. Anlass der Änderungen am bestehenden Telemedienkonzept aus dem Jahr 2010 war insbesondere die Novellierung des Medienstaatsvertrags im Jahr 2019, wodurch der öffentlich-rechtliche Auftrag im Netzerweitert worden war. Der Beschluss des WDR Rundfunkrats einschließlich Entscheidungsbegründung sowie das für den Dreistufentest erforderliche Gutachten zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen auf alle relevanten Märkte werden auf der Internetseite des Rundfunkrats (wdr-rundfunkrat.de) veröffentlicht. Vor der endgültigen Genehmigung prüft die für den WDR zuständige Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung wird das geprüfte und genehmigte Telemedienänderungskonzept ebenfalls auf der Internetseite des Rundfunkrats veröffentlicht.
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