Erklärung des WDR-Rundfunkrats zur Vorentscheidung über die EU-Mediendienste-Richtlinie
Köln (ots)
Zu der gestern vom Europäischen Parlament in erster Lesung beschlossenen EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (Fernsehrichtlinie) erklärt der Rundfunkrat des WDR:
"Der WDR-Rundfunkrat begrüßt die in Erster Lesung vom Europäischen Parlament beschlossene Fassung einer Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, die auch die Richtung für einen zukunftssicheren öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland vorgibt. Nicht der Verbreitungsweg eines Mediendienstes zählt, sondern das inhaltliche, redaktionelle zu verantwortende Angebot. Dass es sich bei audiovisuellen Mediendiensten nicht nur um eine Dienstleistung von wirtschaftlichem Interesse, sondern vor allem um ein Kulturgut handelt, hat das Europäische Parlament dankenswerterweise ausdrücklich hervorgehoben. Deshalb hat das Plenum in Straßburg auch allen Versuchen, nur 'Jugendschutz light' für Abrufdienste gelten zu lassen, eine deutliche Absage erteilt. Die Wahrung der Menschenrechte und demokratischer Grundwerte ist unteilbar. Dementsprechend hat das Europäische Parlament auch das Gegendarstellungsrecht auf alle Dienste vom herkömmlichen Fernsehen über Abrufdienste bis Handy-TV ausgedehnt.
Sogar im Zusammenhang mit der insbesondere in Deutschland stark umstrittenen Produktplatzierung wurde gegenüber dem Kommissionsvorschlag eine Verbesserung erreicht, wenn auch zum Bedauern des WDR-Rundfunkrats ein gänzliches Verbot nicht zu erreichen war. Immerhin müssen alle Formate außer Filmen, Fernsehspielen und Serien frei von Produktplatzierungen bleiben. Ausnahmen sind an strenge Kennzeichnungsvorschriften gebunden. Ob diese Ausnahmen überhaupt zugelassen werden sollen, entscheiden künftig jedoch die Mitgliedsländer.
Der WDR-Rundfunkrat erwartet daher, dass Produktplatzierung in Deutschland per Staatsvertrag ausgeschlossen wird. Die ARD hat bereits jetzt erfreulicherweise erklärt, auf Produktplatzierungen in jedem Fall verzichten zu wollen.
Der WDR-Rundfunkrat erwartet im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft die Erarbeitung eines gemeinsamen Standpunktes, der auf keinen Fall hinter die Beschlüsse des Europäischen Parlaments zurückfallen darf."
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