++ Emissionsdaten: UBA-Zahlen kein Freibrief für die Bundesregierung ++
Kommentar
15. März 2024 I 034
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Emissionsdaten: UBA - Zahlen kein Freibrief für die Bundesregierung
Die heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Emissionszahlen für das Jahr 2023 und die Projektionen bis 2030 zeigen, dass weiterhin dringende Handlungsnotwendigkeit beim Klimaschutz besteht. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Auch wenn insgesamt die Emissionsgrenzen im letzten Jahr eingehalten wurden, ist das Erreichen der Klimaziele 2030 nicht gesichert. Die UBA-Zahlen sind kein Freibrief für die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz. Ausruhen auf Zufallsgewinnen ist nicht angebracht.
Ein großer Teil der Minderung ist konjunktur- und preisbedingt und bleibt ein vorübergehender Effekt, wenn jetzt nicht effektiv nachgesteuert wird. Es ist gut, dass die Regierung richtige Maßnahmen eingeleitet hat, der Ausbau der Erneuerbaren ist spürbar. Aber ihr Pflichtenheft ist sehr viel größer, wenn das Klimaziel 2030 und der langfristige Zielpfad verlässlich erreicht werden sollen.
Die erfolgreiche BUND-Klimaklage im November letzten Jahres hat gerichtlich bestätigt: Die Verweigerung der Bundesregierung von wirksamen Sofortmaßnahmen ist nicht nur unverantwortlich, sondern rechtswidrig.
Statt sich über eine aussichtsreiche Prognose zu freuen, muss die Bundesregierung jetzt Fakten schaffen, die eine Reduktion durch Maßnahmen der Regierung sicherstellen. In ihren Berechnungen für 2030 handelt die Regierung mit zahlreichen ungedeckten Schecks. Zentrale Änderungen wie die Streichung von Mitteln im Klima- und Transformationsfonds sind nicht enthalten. Es ist fatal, dass die Regierung in dieser Situation die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes plant und weiteren Klimaschutz auf die lange Bank schiebt.“
Zu den Problemsektoren Verkehr und Gebäude führt der BUND-Vorsitzende Bandt weiter aus: „Die erneut verpassten Sektorenziele im Bereich Verkehr und Gebäude zeigen, wie groß der Handlungsdruck weiterhin ist. Im Verkehr fehlen schnell wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit gänzlich, doch genau die sieht das Klimaschutzgesetz zwingend vor. Erfolge bei den Gebäuden beruhen vor allem auf dem Verhalten der Bürger*innen und einem milden Winter, der Sektor erreicht die Ziele trotzdem nicht, heute wie 2030. In beiden Bereichen fehlt der Bundesregierung bisher der gemeinsame Wille jetzt zusätzliche, wirksame Klimaschutzmaßnahmen festzulegen – zulasten der Menschen, denen eine nachhaltige Mobilität, bezahlbare Heizkosten und ein gesundes Wohnklima verwehrt werden.
Die hier zuständigen Minister:innen Wissing, Habeck und Geywitz müssen jetzt aktiv werden und endlich verlässlich gegensteuern. Deutschland braucht eine Mobilitätswende und muss die energetische Modernisierung von Gebäuden in Gang bringen. Denn: Die Daten offenbaren ein strukturelles Problem, das sowohl die Einhaltung aktueller, als auch zukünftiger Klimaziele massiv gefährdet.
Die erfolgte Revision der Regierung gegen die erfolgreiche BUND-Klimaklage und Pläne das Klimaschutzgesetz aufzuweichen sind falsche Signale. Wir erwarten von der Ampel Sofortprogramme, mit denen die CO2-Emissionen verlässlich sinken und die Menschen gezielt in der anstehenden Transformation unterstützt werden. Wir sagen: Klimakrise ernst nehmen, geltendes Recht einhalten, Revision zurückziehen – jetzt handeln.“
Hintergrund:
Die Projektionen bis 2030 vermitteln, dass die Klima-Lücke zwar insgesamt geschlossen werden kann, wenn nun die angekündigten Fortschritte wirksam umgesetzt werden. Doch gerade in den Bereichen Verkehr und Gebäude sind weiterhin große strukturelle Lücken zu erkennen. Beide Sektoren verpassten im vergangenen Jahr die rechtlich verbindlichen Vorgaben erneut und schaffen es nicht, die Lücke bis 2030 zu schließen.
Ende November 2023 hat das OVG Berlin-Brandenburg einer Klage des BUND und einer weiteren der DUH vollumfänglich stattgegeben und die Bundesregierung zum Erlass von Klimaschutz-Sofortprogrammen nach § 8 des Klimaschutzgesetzes für die Sektoren Gebäude und Verkehr verurteilt. Beide Sektoren haben inzwischen mehrfach ihre spezifischen Klimaziele verfehlt, die Bundesregierung aber hat keine vorgeschriebenen Programme erlassen, um diese Verfehlung zu korrigieren. Nach BUND-Auffassung wäre selbst die Einhaltung der deutschen Klimaziele unzureichend gemessen an den verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben des 1,5-Grad-Klimaziels. Umso dringlicher ist es, dass wenigstens die Sofortprogramme rasch kommen.
Es ist außerdem eine Fehlannahme, dass das Versagen in den beiden Sektoren durch andere Bereiche kompensiert werden kann. Die Effort-Sharing-Regulation verpflichtet die Bundesregierung unabhängig vom eigenen Klimaschutzgesetz zu mehr Klimaschutz im Verkehr und Gebäuden. Ein Versagen wird in Strafzahlungen münden. Beide Bereiche haben außerdem einen immensen Einfluss auf den Alltag der Menschen. Gut gemachter Klimaschutz bedeutet, dass allen Menschen unabhängig vom Geldbeutel eine nachhaltige Mobilität gewährleistet wird, Heizkosten bezahlbar bleiben, Menschen sich bei Hitze in gut gedämmte und damit kühle Gebäude zurückziehen können.
Mehr Informationen:
- BUND Klimaklage
- Kontakt: Jens Hilgenberg, Leiter Verkehrspolitik beim BUND, Tel.: 030-27586-467, Mobil: 0151-56313302, E-Mail: jens.hilgenberg@bund.net oder Irmela Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik, Mobil: 0177-4254487, E-Mail: irmela.colaco@bund.net
Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin