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++ Trinkwasser zunehmend durch Ewigkeits-Chemikalie TFA belastet – Bundesregierung muss aufklären ++

Kommentar

19. September 2024 | 121

BUND-Pressestelle

Tel.: 030 - 27586 - 109

presse@bund.net

Trinkwasser zunehmend durch Ewigkeits-Chemikalie TFA belastetBundesregierung muss aufklären

Der österreichische Umweltverband Global 2000 hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach das Nachbarland Pestizide vom Markt nehmen muss, die die Ewigkeits-Chemikalie Trifluoracetat (TFA) in die Umwelt und ins Grundwasser freisetzen. Luise Körner, Chemie-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ) kommentiert:

„Das Gutachten ist alarmierend. Es belegt: Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pestizid nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden. Die deutsche Bundesregierung muss jetzt dringend Informationen einholen und Zulassungen in Deutschland überprüfen.

Aktuelle Tests des BUND haben die Chemikalie TFA in Mineral- und Leitungswasser sowie in Flüssen in Deutschland nachgewiesen. Die Regierung muss klären, welche Stoffe für diese Rückstände verantwortlich sind. Die Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft müssen schnell prüfen, ob Pestizide TFA freisetzen. Auflagen für zugelassene PFAS-Pestizide, die beispielsweise in Trinkwasserschutzgebieten ausgebracht werden, müssen dann auf den Prüfstand.

Die zunehmenden Verunreinigung mit TFA muss gestoppt werden, um die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt zu schützen. Landwirtinnen und Landwirte brauchen Unterstützung, damit sie weniger Pestizide einsetzen oder ganz auf sie verzichten.“

Hintergrund zum Gutachten und zur Situation in Österreich:

Im Gutachten des Europarechtlers Dr. Peter Hilpold von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck im Auftrag von Global 2000 heißt es:

„Laut EU-Pestizidverordnung dürfen Mitgliedstaaten ein Pflanzenschutzmittel nur dann zulassen, wenn das Pestizid oder seine Abbauprodukte die Gesundheit oder das Grundwasser nicht gefährden. Wenn sich herausstellt, dass ein Abbauprodukt eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels das Grundwasser belastet, und wenn Grund zur Annahme besteht, dass es zudem unannehmbare toxikologische Eigenschaften hat, dann erfüllt das betreffende Pflanzenschutzmittel nicht mehr die Anforderungen für eine Zulassung. In diesem Fall ist die Zulassung aufzuheben oder so zu ändern, dass eine Kontamination des Grundwassers ausgeschlossen ist.“ Dieser Sachverhalt trifft laut Gutachten auch auf Pestizide zu, die die Ewigkeitschemikalie TFA freisetzen. TFA ist potentiell fortpflanzungsschädlich und extrem persistent.

Laut Pflanzenschutzmittelregister sind in Österreich derzeit 1612 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Von diesen enthalten 189 einen oder mehrere PFAS-Wirkstoffe, die TFA freisetzen können. Somit verfehlen 12 Prozent der derzeit in Österreich zugelassenen Pestizid-Produkte die gesetzlichen Anforderungen an eine Zulassung.

Aus der österreichischen Wirkstoffstatistik für Pestizide geht hervor, dass im Jahr 2022 in Österreich 117.225 Kilogramm Pestizidwirkstoffe verkauft wurden, deren erwartbares Abbauprodukt die Ewigkeits-Chemikalie TFA ist. Bei vollständigem “Umbau” dieser Wirkstoffe in TFA werden 41.278 Kilogramm der Ewigkeits-Chemikalie in die Umwelt emittiert.

Nähere Infos finden Sie in diesem Factsheet

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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