Marburger Bund - Bundesverband
Das Tarifvertragssystem funktioniert - Ruf nach Zwangsgesetz zur Tarifeinheit absolut unsinnig
Berlin (ots)
Zu den heute bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidungen zum Tarifrecht erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund:
"Der 14. Dezember 2010 ist ein guter Tag für das Tarifvertragssystem in Deutschland. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (1 ABR 19/10) und der heute bekannt gewordene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden (1 BvR 2593/09) belegen die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie unter den Bedingungen der gewachsenen Tarifpluralität.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit der heutigen Entscheidung erneut klargestellt, dass hohe Hürden für die soziale Mächtigkeit und Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerorganisation bestehen. Es kann nicht jede x-beliebige selbsternannte Gewerkschaft den Status der Tariffähigkeit reklamieren. Auch dieser Anspruch unterliegt einer richterlichen Überprüfung, wenn er von anderen bestritten wird.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Vielzahl von Entscheidungen klare Kriterien für die Anforderungen an tariffähige Koalitionen gestellt. Es gibt einen wirksamen Rechtsschutz. Auch deshalb ist es absolut unsinnig, nach einem Zwangsgesetz zur Herstellung der betrieblichen Tarifeinheit zu rufen. Gerade die Arbeitgeber müssen sich nach der heutigen Entscheidung die Frage gefallen lassen, ob sie nicht über Jahre mit einer Organisation verhandelt haben, deren Tariffähigkeit zu beanstanden war.
Auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2010 zur Frage der Mitgliedschaft ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden schafft Klarheit. Die Verfassungsrichter schließen sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts an, das eine klare Trennung zwischen Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung verlangt hatte. Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, so das Bundesarbeitsgericht, erfordere beim Abschluss von Tarifverträgen einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit bezüglich der tariflichen Vereinbarungen. Nur wenn dieser Gleichlauf hergestellt sei, sei die Unterwerfung der Mitglieder der Tarifvertragsparteien unter die Normen des Tarifvertrages legitimiert.
Mit anderen Worten: Tarifverträge dürfen nur von den Betroffenen selbst ausgestaltet werden. Für die Gewerkschaftsseite bedeutet dies: Es ist nicht hinnehmbar, dass Gewerkschaften Tarifverträge für Bereiche oder Gruppen abschließen, die sie nicht oder nur rudimentär organisieren."
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