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Kommentar - Katastrophe mit Ansage - ASP erreicht Mecklenburg-Vorpommern

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Kommentar

16.11.2021

Katastrophe mit Ansage

Afrikanische Schweinepest erreicht Mecklenburg-Vorpommern

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat erstmals einen Fall Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern in einem Hausschweinebestand nachgewiesen. Alle 4.000 Schweine des betroffenen Betriebs bei Rostock werden nun gekeult. Seit September 2020 waren Fälle der Schweinepest in Brandenburg und in Sachsen bekannt geworden. In Mecklenburg-Vorpommern waren bis jetzt weder bei Wildschweinen noch bei Hausschweinen ASP-Fälle aufgetreten. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:

„Das ist eine Katastrophe mit Ansage, für die Tiere, aber auch für die Tierhalter. Hätte die Politik die ASP so ernstgenommen wie Corona und ausreichend Geld in die Impfstoffforschung investiert, dann wären wir jetzt deutlich weiter. Aber alles, was der Noch-Bundesministerin für Landwirtschaft eingefallen ist, das waren Zaunbau, Wildschweinjagd und die mit erheblichem Tierleid verbundene Aufstallungspflicht für tiergerechte Haltungssysteme wie Freiland- und Auslaufhaltungen. Das hat nachweislich nicht gereicht. Und auch jetzt schiebt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verantwortung weg und verweist auf die Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder. Keinerlei Empathie, keinerlei Reflexion der eigenen Verantwortung durch Bundesministerin Julia Klöckner. Es gibt nur die Anweisung, die Tiere zu beseitigen. Die ASP ist ein weiterer Beleg für ein Haltungssystem, das durch politisches Nichthandeln vor die Wand gefahren wurde.“

Kerstin Lenz, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbunds Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ergänzt:

„Wir Tierschützer sind fassungslos. Das inkonsequente Handeln der Politik kostet jetzt 4.000 Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern das Leben. Die Folgen werden alle Schweinebestände treffen. Jetzt gilt es zu verhindern, dass weitere Massenkeulungen als präventive Maßnahme angeordnet werden. Tötungen dürfen erst dann die Ultima Ratio sein, wenn der ASP-Ausbruch tatsächlich bestätigt ist.“

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