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Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen: Bundesrat lehnt Tierschutzklage ab

Bonn (ots)

Die Bundesratsmehrheit hat heute den Gesetzentwurf des Landes
Schleswig-Holstein zur Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten
im Tierschutz, der Tierschutzklage, rundheraus abgelehnt. "Dies ist
ein einmaliger und skandalöser Vorgang", so Wolfgang Apel, Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes. "Die Entscheidung ist keinesfalls
hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem
Entwurf zu befassen und ggf. Änderungsanträge einzubringen, um zu
einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch
Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der
Tierschutzklage einschalten."
Das Land Schleswig-Holstein hatte zur heutigen Bundesratssitzung
einen Entwurf vorgelegt, um analog zum Umweltschutz auch im
Tierschutz bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte
Tierschutzverbände einzuführen. Dieser wurde abgelehnt. Nicht einmal
Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die
Länder eingebracht. Sie haben sich dem Tierschutz schlicht
verweigert.
Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die
Frage, wie der Tierschutz bei Öffentlichen Beteiligungsverfahren
einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. 
Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beim Bau industrieller
Legehennen- oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte
Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört
werden. Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen,
ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden,
geschweige denn Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall
ist.
Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich
der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von Heimtieren
verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer
Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich
dagegen zu wehren. Um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden,
zögern die Behörden gerade bei uneinsichtigen Haltern oft
entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal
überlassen. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass seriöse
Tierschutzverbände notfalls selbst die Gerichte anrufen. "Tierhalter
und Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen, während die
Tierschutzverbände selbst in Fällen schwerster Tierquälerei tatenlos
zusehen sollen. Das ist nicht akzeptabel", kommentiert Apel.
Der Deutsche Tierschutzbund dankt der schleswig-holsteinischen
Landesregierung ausdrücklich für die Vorlage des Gesetzentwurfes,
ebenso den Ländern, die die bundesweite Einführung von  Beteiligungs-
und Klagerechten für seriöse Tierschutzorganisationen unterstützen.
Nach dem vorläufigen Scheitern appelliert der Deutsche Tierschutzbund
ebenfalls an Bundesregierung und Bundestag, die Vorlage aufzugreifen
und zur  bundesweiten Durchsetzung der Beteiligungs- und Klagerechte
für Tierschutzverbände beizutragen.

Pressekontakt:

Deutscher Tierschutzbund.de
Dr. Marion Steinbach
- Pressestelle -
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 60 49 624
Fax: +49 (0)228 / 60 49 641
e-Mail: presse@tierschutzbund.de

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