Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen: Bundesrat lehnt Tierschutzklage ab
Bonn (ots)
Die Bundesratsmehrheit hat heute den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten im Tierschutz, der Tierschutzklage, rundheraus abgelehnt. "Dies ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Die Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem Entwurf zu befassen und ggf. Änderungsanträge einzubringen, um zu einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der Tierschutzklage einschalten."
Das Land Schleswig-Holstein hatte zur heutigen Bundesratssitzung einen Entwurf vorgelegt, um analog zum Umweltschutz auch im Tierschutz bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Dieser wurde abgelehnt. Nicht einmal Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die Länder eingebracht. Sie haben sich dem Tierschutz schlicht verweigert.
Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die Frage, wie der Tierschutz bei Öffentlichen Beteiligungsverfahren einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beim Bau industrieller Legehennen- oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört werden. Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen, ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden, geschweige denn Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist.
Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von Heimtieren verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich dagegen zu wehren. Um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden, zögern die Behörden gerade bei uneinsichtigen Haltern oft entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal überlassen. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass seriöse Tierschutzverbände notfalls selbst die Gerichte anrufen. "Tierhalter und Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen, während die Tierschutzverbände selbst in Fällen schwerster Tierquälerei tatenlos zusehen sollen. Das ist nicht akzeptabel", kommentiert Apel.
Der Deutsche Tierschutzbund dankt der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausdrücklich für die Vorlage des Gesetzentwurfes, ebenso den Ländern, die die bundesweite Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten für seriöse Tierschutzorganisationen unterstützen. Nach dem vorläufigen Scheitern appelliert der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls an Bundesregierung und Bundestag, die Vorlage aufzugreifen und zur bundesweiten Durchsetzung der Beteiligungs- und Klagerechte für Tierschutzverbände beizutragen.
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