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Josef Manner & Comp. AG

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643 w
ISIN AT0000728209
E i n b e r u f u n g
d e r H a u p t v e r s amml u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
99. ordentlichen Hauptversammlungder
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
amMittwoch, dem 28. Mai 2014, um 9.00 Uhr,
im Schloss Wilhelminenberg,
1160 Wien, Savoyenstraße 2.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr
2013
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr
2013
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am7. Mai 2014auf der
Internetseite der
Gesellschaft unter www.manner.com zugänglich:
·Jahresabschluss mit Lagebericht,
·Corporate-Governance-Bericht,
·Vorschlag für die Gewinnverwendung,
·Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013,
·Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
·Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs 2
AktG samt Lebenslauf,
99. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
2014-04-092
·Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
·Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen5 % des Grundkapitalserreichen und die seit
mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen,
dasszusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am7.
Mai
2014der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße
6, Investor
Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft
ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen1 % des Grundkapitalserreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in TextformVorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens
am19. Mai 2014der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder
an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder
per EMail 
b.neckhaim@manner.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-
Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes
erforderlich ist.
99. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
2014-04-093
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1171 Wien,
Wilhelminenstraße
6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail 
b.neckhaim@manner.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag
auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Übermittlung
eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat
(Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens
am 19. Mai 2014 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118
und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.manner.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts
und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz amEnde des 18. Mai 2014
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am23. Mai 2014ausschließlich unter einer der
nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Boten z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
99. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
2014-04-094
Per SWIFT BKAUATWW3AGM (Message Type MT599, unbedingt
ISIN AT0000728209 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen
und hat folgende Angaben zu enthalten:
·Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
·Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
·Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209,
·Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung
muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag18. Mai 2014beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht
einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt
und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen
zugehen:
Per Post oder Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Boten z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail:  b.neckhaim@manner.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.com
abrufbar.
99. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
2014-04-095
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am27. Mai 2014 bis 14.00 Uhrbei der
Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den
Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft
von EUR 13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen
Aktien. 10 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.
Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 1.889.990 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der
Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.
Wien, im April 2014
Der Vorstand
Dr. Hans Peter Andres Mag. Albin Hahn Dr. Alfred Schrott
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik Finanzen & Personal Marketing & Verkauf


Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Gabriele Liebl
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail:  g.liebl@manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail:  b.neckhaim@manner.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Josef Manner & Comp. AG
             Wilhelminenstraße  6
             A-1171 Wien
Telefon:     +43 1 488 22 - 3290
FAX:         +43 1 486 21 55
Email:        g.steinwender@manner.com
WWW:      www.manner.com
Branche:     Lebensmittel
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Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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  • 04.03.2014 – 09:22

    EANS-Adhoc: Josef Manner & Comp. AG /

    Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 1 488 22 - 3290 FAX: +43 1 486 21 55 Email: g.steinwender@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 03.03.2014 – 11:48

    EANS-Adhoc: Josef Manner & Comp. AG /

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  • 11.11.2013 – 07:42

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Josef Manner & Comp. AG / Quartalsfinanzbericht

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