EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einberufung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien FN 40643 w, ISIN AT0000728209 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 102. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 30. Mai 2017, um 9:00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der in der Hauptversammlung vom 28.05.2015 zu TOP 7 erteilten Ermächtigung. II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 9. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/ de/investor-relations zugänglich: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern (TOP 7), Formular für die Erteilung einer Vollmacht, Formular für den Widerruf einer Vollmacht, vollständiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail anmeldung.manner@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail anmeldung.manner@hauptversammlung.at (Dabei können die Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kredit-instituten gebräuchlichen Codes, Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätz-lich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209, Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. Mai 2017 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail anmeldung.manner@hauptversammlung.at (Dabei können die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Vollmachten müssen spätestens bis 29. Mai 2017, 14:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der erfahrungsgemäß großen Zahl an Teilnehmern zu unserer Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des ,,süßen Aktionärsgeschenks" pro Depotbestätigung grundsätzlich maximal zwei Personen (ein Aktionär und ein Bevollmächtigter oder anstelle des Aktionärs zwei Bevoll-mächtigte) zugelassen werden können. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 9. Mai 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelmi-nenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell-schaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21 55 oder 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 17 Abs 2 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand über-mittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 486 21 55 oder per E-Mail an b.neckhaim@manner.com übermittelt werden. 4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 17 der Satzung iVm § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2017 in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at zugänglich. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist zerlegt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Wien, im April 2017 Der Vorstand Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/fGQZ9S47 Rückfragehinweis: ISIN AT 0000 728 209 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Mag. Karin Steinhart Tel.: +43 1 48822 3650 E-Mail: k.steinhart@manner.com Investor Relations Mag. Bernhard Neckhaim Tel.: +43 1 48822 3200 E-Mail: b.neckhaim@manner.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/fGQZ9S47 ; Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 148822 3291 FAX: +43 1 486 21 55 Email: a.kunzmann@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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