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Online-Durchsuchung bringt keine Beweise
Windei Bundestrojaner

Hannover (ots)

Der Bundestag hat das BKA-Gesetz verabschiedet,
doch mehrere Bundesländer verweigern die Zustimmung. Aus gutem Grund:
Die geplanten Regelungen zur Online-Durchsuchung mit dem sogenannten 
Bundestrojaner höhlen nicht nur den Datenschutz aus, indem sie das 
heimliche Eindringen des BKA in private Computer legalisieren. 
Experten sind zudem überzeugt, dass der Bundestrojaner keine vor 
Gericht verwertbaren Beweise gegen Terroristen liefern kann, so das 
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 25/08.
Das größte Problem des Bundestrojaners ist ein technisches: Zwar 
kann er problemlos herausbekommen, welche Informationen auf einem 
Computer abgespeichert sind, und er kann sogar verschlüsselte Dateien
lesen. Aber die Ermittler können per Software niemals sicher 
ermitteln, ob es wirklich der von ihnen Verdächtigte war, der sie 
dort abgespeichert hat. Sie können nicht nachweisen, wer an der 
Tastatur saß. Außerdem: Wenn das BKA völlig unbemerkt in den Rechner 
einbrechen konnte, dann können die gefundenen Daten auch manipuliert 
worden sein. Zum Beispiel von jemandem, der den Verdacht auf eine 
unschuldige Person lenken will. Daher sind solche Beweise vor Gericht
wenig belastbar.
Um dieses Problem zu lösen, müssten die Ermittler den Verdächtigen
bei der Eingabe beobachten, zum Beispiel durchs Fenster oder durch 
das Auffangen und Analysieren der elektromagnetischen Strahlung, die 
von jedem Computer ausgehen. Doch auch solche herkömmlichen 
Überwachungsmethoden verletzen laut Bundesverfassungsgericht das neu 
formulierte Grundrecht auf "Integrität informationstechnischer 
Systeme". Gemeint ist damit, dass jeder Bürger sich darauf verlassen 
können muss, dass die Daten, die er seinem Handy, Organizer, 
MP3-Spieler oder Computer anvertraut, auch vertraulich bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich hervorgehoben, dass der 
Staat die zentrale Verantwortung hat, die Integrität 
informationstechnischer Systeme nicht nur zu achten, sondern aktiv zu
gewährleisten. Die Einführung einer Online-Durchsuchung wirkt genau 
entgegengesetzt.
Titelbild c't 25/2008
www.heise-medien.de/presseinfo/ bilder/ct/08/ct252008.jpg
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Pressekontakt:

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