All Stories
Follow
Subscribe to c't

c't

"Explorer"-Streit
Einstweilige Verfügung gegen c\047t

Hannover (ots)

In der Auseinandersetzung um die angebliche
Verletzung ihrer Marke "Explorer" durch c't hat die Ratinger Firma
Symicron beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Danach ist es dem Verlag Heinz Heise künftig untersagt, "die
Kennzeichnung 'Explore2fs' und/oder 'HFVExplorer' im geschäftlichen
Verkehr für eine Software auf einer CD-ROM als Beilage zur
Zeitschrift zu benutzen".
Die beiden Freeware-Systemtools mit diesen Namen befinden sich
unter mehr als 350 Programmen auf der "c't-Shareware-Kollektion
2/2000", die der c't-Ausgabe 14/00 beiliegt. Da die Auflage längst in
vollem Umfang ausgeliefert ist - am Montag erscheint bereits die
Ausgabe 15/00 -, hat die einstweilige Verfügung, die am heutigen
Freitag, 14. Juli 2000, zugestellt wurde, kaum Auswirkungen:
Lediglich bei nachträglichen Einzelbestellungen darf der Verlag die
CD-ROM bis zur rechtlichen Klärung nicht mitliefern.
Die noch im Einzelhandel befindlichen Exemplare der c't-Ausgabe
14/00 können jedoch ohne Störung weiter verkauft werden. Die Drohung,
serienweise Abmahnungen an Zeitschrifteneinzelhändler zu versenden,
mit der die Zahlung einer unverhältnismäßig hohen Lizenzgebühr
erzwungen werden sollte, hatte der Verlag seinerseits im Vorfeld
durch eine gerichtliche Verfügung abgewehrt (Pressemitteilung des
Verlags vom 7. Juli 2000: "c't wehrt ,Lizenzerpressung' ab", unter
http://www.heise.de/presseinfo/ct/00/07_07_a.shtml im Internet.)
Gegen die einstweilige Verfügung der Firma Symicron, die bereits
erwartet worden war, hat Heise umgehend Widerspruch eingelegt. Nun
muss das Landgericht Köln eine mündliche Verhandlungen anberaumen, in
der die Argumente beider Seiten zur Sprache kommen werden.
Unterdessen geht die c't-Redaktion dem Verdacht nach, dass es sich
bei den "Explorer"-Abmahnaktionen - ähnlich wie es beim Fall
"Webspace" in der richterlichen Beurteilung heißt -  um eine
"Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handeln
könnte. Die Redaktion bittet daher Betroffene, die in Sachen
"Explorer" abgemahnt worden sind, um eine Mitteilung per Fax (05
11/53 52-417), per Brief (c't-Redaktion, Postfach 61 04 07, 30604
Hannover) oder per E-Mail an die eigens eingerichtete Adresse 
abmahn-ex@heise.de. c't sichert zu, ohne ausdrückliche Zustimmung
keine Namen zu veröffentlichen.
Bildmaterial: 
   Das Titelbild der c't -Ausgabe 14/00 steht zum Download bereit
unter http://www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/00/ct142000.jpg
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Erik Hoerschelmann - Pressestelle
Telefon: 05 11/53 52-141
Fax:     05 11/53 52-151
E-Mail:   eh@heise.de
Aktuelle Meldungen aus dem Heise-Verlag finden Sie unter
http://www.heise.de/presseinfo
Unter http://www.heise.de/presseinfo/mail.shtml können Sie sich für
den Mail-Service anmelden. Dann erhalten Sie automatisch jede neue
Pressemitteilung aus dem Verlag Heinz Heise per E-Mail.

Original content of: c't, transmitted by news aktuell

More stories: c't
More stories: c't
  • 14.07.2000 – 10:12

    Allgegenwärtiges Internet wird Realität / Flatrates verändern Nutzerverhalten

    Hannover (ots) - Die Einführung von Pauschalpreisen für Online-Zugänge, so genannte Flatrates, öffnet den Weg für eine neue Lässigkeit im Umgang mit den Angeboten des Internet. Die lang angekündigte Allgegenwart des Internet wird Realität, berichtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 15/2000. Schon bald wird der Pauschaltarif eine ...

  • 13.07.2000 – 14:52

    Zukunft des Wohnens im vernetzten Haus / Hausregeltechnik nimmt unangenehme Aufgaben ab

    Hannover (ots) - Im High-Tech-Haus von morgen plagt sich der Bewohner nicht mit lästigen Routineaufgaben, sondern überlässt diese der modernen Hausregeltechnik und der Kommunikationstechnologie. Was heute technisch alles machbar ist, beleuchtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 15/00. Kaffeemaschine und Toaster lassen sich in Zukunft vom ...