Windows ME-Verdongelung mit c't-Programm aufheben
Windows befreit:
Vollversion aus Beipack-CD
Hannover (ots)
Windows ME, wie es Komplett-PCs beiliegt, hat seine Tücken: Die Händler müssen diese preiswerte OEM-Version gemäß Microsofts Lizenzbedingungen an den verkauften PC koppeln. Das kann schnell dazu führen, dass sich das mitgelieferte Windows nach einer Hardware-Aufrüstung auf eben diesem PC nicht mehr installieren lässt. Wie sich dieses Ärgernis abstellen lässt, erklärt das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 10/01.
Microsoft will mit der so genannten Verdongelung erreichen, dass die zu Komplett-PCs verkauften Windows-Versionen nicht als Raubkopien auf andere Rechner gelangen. Diese Strategie verhindert damit aber beispielsweise auch die Übernahme des Systems auf den nächsten PC, den sich der Anwender anschafft. Und wer etwa auf seinem Komplett-PC nur Linux benutzt, kann sein nicht benötigtes Windows nicht verkaufen, da es sich auf keinem anderen PC installieren lässt.
Statt auf einer klassischen Windows-Installations-CD erhält der Kunde die verdongelte Fassung nur auf einer so genannten Recovery-CD. Ist eine Windows-Neuinstallation erforderlich, so löscht selbst die behutsamste Recovery-CD einen Teil der Festplatte - also auch vom Anwender angelegte Arbeitsdateien und installierte Programme. "Eine saubere und für den Anwender komfortabel zu handhabende Installations-Prozedur haben wir bislang noch bei keinem Hersteller entdecken können," so c't-Redakteur Georg Schnurer.
Die Computerzeitschrift c't beschreibt in ihrer aktuellen Ausgabe, wie man aus einem verdongelten Windows vollwertige Windows-Installations-CD macht - nur mit Bordmitteln und einem CD-Brenner. Eine solche CD sollte sich jeder anfertigen, der Änderungen an der Hardware seines PC plant: Keine der Recovery-CDs funktionierte mehr nach dem Tausch des Mainboards, manche schon nicht mehr nach einem Wechsel der Festplatte.
Nach Einschätzung von c't schränkt die Verdongelung von Hard- und Software die Rechte des Anwenders in unzumutbarer Weise ein: Dem Endverbraucher steht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes das Recht zu, die mit einem PC gekaufte Software auch auf einem anderen Rechner zu nutzen.
Titelbild c't 10/2001: www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/01/ct102001.jpg
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