Neues Urheberrecht stützt Kopierschutzmaßnahmen
Un-CDs bleiben in
Autoradios stumm
Hannover (ots)
In Autoradios und DVD-Laufwerken treten am häufigsten Probleme mit kopiergeschützten Audio-CDs auf. Das ergibt eine Zwischenbilanz des c't-CD-Registers, das Erfahrungen mit Abspielsperren auf Audio-CDs sammelt. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz wird sich die Anzahl solcher nicht normgerechten Un-CDs noch vergrößern, vermutet das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 9/03.
Mittlerweile versieht fast jedes Plattenlabel seine Audio-CDs mit einem Kopierschutz. Im c't-CD-Register berichten die Nutzer in mehr als 4000 Meldungen bei 1590 Fällen von Problemen beim Abspielen. Während die meisten Audio-CDs noch im HiFi-CD-Spieler liefen, blieben Auto-Einbaugeräte und DVD-Player in über 50 Prozent der Fälle stumm - der Kopierschutz hat das Abspielen der Un-CDs verhindert. Bei einem Vergleich der Hersteller zeigt sich, dass es mit Laufwerken der Firmen Plextor und Sony prozentual am wenigsten Probleme gab.
"Das neue Urheberrechtsgesetz könnte die Problematik der Abspielsperren noch verschärfen," so c't-Redakteur Sven Hansen. Bisher konnten die Nutzer mit so genannten Clone-Tools die Abspielsperren umgehen, um am PC private Kopien zu erstellen, was nach der alten wie auch der neuen Rechtslage erlaubt ist. Die selbst gebrannten CDs lassen sich auf allen Laufwerken problemlos abspielen. Doch mit der Gesetzesänderung wird die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verboten. "Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass die Industrie zukünftig noch mehr CDs als bisher mit Kopierschutzmaßnamen versehen wird", so c't-Experte Sven Hansen.
Wer sich gar nicht erst über Un-CDs ärgern möchte, sollte vor dem Kauf darauf achten, dass die gewünschte Scheibe keinen Kopierschutz enthält. Hilfestellung gibt das c't-CD-Register unter www.cd-register.de. Dort finden Musikliebhaber auch Informationen, welche Laufwerke welche CDs verdauen und welche nicht. (sha)
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