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c't: Elektrogerätegesetz überfordert viele Unternehmen
Elektroschrott: Der Amtsschimmel wiehert

Hannover (ots)

Die Verbraucher können sich eigentlich freuen: Ab
März nächsten Jahres müssen sie keine Gebühren mehr für die 
Entsorgung von Elektroschrott zahlen. Währenddessen verzweifeln vor 
allem kleine Unternehmen an dem komplizierten Regelwerk des 
Elektrogerätegesetzes. Wer sich nicht bis zum 23. November 
registriert, riskiert ein Verkaufsverbot in Deutschland. Doch viele 
Unternehmen werden diesen Termin nicht einhalten können, so das 
Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 24/05.
Ein kleines mittelständisches Elektronik-Unternehmen irgendwo in 
Deutschland Ende 2006: Nach einer Aufforderung durch die Behörden 
gilt es, einen Container mit Elektroschrott zu entsorgen. Die Menge 
richtet sich nach der Anzahl von Geräten, die das Unternehmen seit 
März in den Handel gebracht hat. Doch was einfach klingt, folgt einem
komplizierten Regelwerk.
Möglichst schnell sollten sich die Firmen jetzt bei der Stiftung 
Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren. Etliche 
Kleinunternehmer sehen sich aber nicht in der Lage, den geforderten 
Aufwand an Geld und Zeit aufzubringen und scheuen angesichts ihrer 
geringen Umsätze auch den Gang zum professionellen Berater. 
Individuelle Hilfe von der EAR können sie erst nach Einreichung der 
Unterlagen für die Registrierung erwarten. Bis dahin verweist die 
Stiftung auf ihre Internetseite www.stiftung-ear.de, und den 
Unternehmen bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich durch 
den Paragraphendschungel zu wühlen. "Viele Unternehmen ignorieren 
diese Pflicht aber bisher", erläutert c't-Redakteurin Angela Meyer. 
"Einige vermutlich aus Unkenntnis, etliche aber auch, weil sie die 
Neuregelungen in ihrem Fall für unangemessen halten oder schlicht vor
dem Papierkrieg kapitulieren."
Wer sich allerdings ab dem 23. November unregistriert auf dem 
deutschen Elektronikmarkt bewegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 
50.000 Euro und einem Verkaufsverbot in Deutschland rechnen. In der 
Zeit bis zum 24. März 2006 haben die registrierten Unternehmen Zeit, 
ihre Geräte zu kennzeichnen, und von da an melden sie ihre in Verkehr
gebrachten Produktmengen an die EAR.
Grundlage für das Gesetz ist eine EU-Richtlinie. Doch die wird in 
den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt, so dass sich 
international tätige Unternehmen EU-weit informieren müssen. Während 
Deutschland über eine Registrierungsstelle verfügt, ist Spanien mit 
17 Registrierungsstellen einsamer Spitzenreiter. (anm)
Titelbild c't 24/2005
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