EANS-Adhoc: KA Finanz AG
-------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 26.04.2017 Aufsichtsrat ermächtigt Vorstand zur Verhandlung eines Refinanzierungsrahmens mit der staatlichen ABBAG - erster Schritt zur möglichen Zurücklegung der Bankkonzession und Konstituierung der Gesellschaft als "Abbaugesellschaft" gemäß BaSAG Heute hat der Aufsichtsrat der KA Finanz AG (KF) den Vorstand der KF dazu ermächtigt, mit der im Alleineigentum der Republik Österreich stehenden ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) einen Refinanzierungsrahmen zu verhandeln, der die gegenwärtige Refinanzierung der KF zur Gänze ersetzen soll. Eine solche Refinanzierung durch die ABBAG wäre daran gebunden, dass sich die KF als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) konstituiert. Dabei würde die Bankkonzession der KF enden. Die Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung einer Reihe derzeit noch ungewisser Bedingungen, insbesondere der Genehmigung durch die FMA, und ist - ebenso wie die Gewährung der Refinanzierung durch ABBAG - aus heutiger Sicht noch ungewiss. Die Fortführung als Abbaugesellschaft würde der KF ermöglichen, eine effiziente und kostengünstige Struktur im veränderten regulatorischen Umfeld zu schaffen. Die sich laufend weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen und Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute innerhalb der EU sehen Auflagen vor, die auf aktive Geschäftsbanken ausgerichtet sind und für eine Abbaubank wie die KF nur schwer und zu erhöhten Kosten einzuhalten sind. Mit der Umwandlung in eine Abbaugesellschaft soll auch der Abbauhorizont für das Portfolio der KF verkürzt werden. Ursprünglich war mit der Europäischen Kommission ein vollständiger Abbau bis zum Jahr 2040 vereinbart. Als Abbaugesellschaft wäre die KF bestrebt, dieses Ziel bereits innerhalb von ca. zehn Jahren zu erreichen. Die KF wird unverändert bemüht sein, im Zuge des Abbaus sich bietende Marktchancen und Wertaufholungspotenziale zu nutzen. Die KF bringt ihre gegenwärtige Refinanzierung derzeit zu rund 59 % ohne direkte staatliche Unterstützungsmaßnahmen am Markt auf. Bei erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit der ABBAG würde die Refinanzierung zukünftig zur Gänze durch die ABBAG zur Verfügung gestellt werden, die die dafür erforderlichen Mittel ihrerseits bei der Republik Österreich aufnehmen würde. Auch im Falle einer Übernahme der Refinanzierung der KF durch die ABBAG und einer Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft werden bestehende Anleihen, Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen der KF weiterhin bedient und bei Fälligkeit zum vollen Nominale getilgt. ISIN(s): AT0000329859; AT0000441209; XS0140045302; XS0144772927; XS0185015541; XS0236776877; XS0257275098; XS0279423775; XS0973424152; XS1013581274; XS1033673440; XS1270771006; XS1288050799; XS1288050872; XS1325164132; XS1331664679; XS1460837732 Börse(n): Wien, Luxemburg Rückfragehinweis: KA Finanz AG A-1090 Wien, Türkenstraße 9 Dr. Helmut Urban, Vorstandsvorsitzender Telefon: ++43(0)1/310 06 06-600 E-Mail: info@kafinanz.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: KA Finanz AG Türkenstraße 9 A-1092 Wien Telefon: +43/1/310 06 06 FAX: +43/1/310 06 06 - 404 Email: info@kafinanz.at WWW: www.kafinanz.at Branche: Banken ISIN: - Indizes: Börsen: Börse: Luxembourg Stock Exchange, Wien Sprache: Deutsch
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