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ZDF-Fernsehrat künftig für Genehmigung neuer Digital- oder Telemedienangebote zuständig
Vorsitzender Polenz: "Stärkung der Gremienkontrolle"

Mainz (ots)

ZDF-Fernsehrat künftig für Genehmigung neuer
Digital- oder Telemedienangebote zuständig /Vorsitzender Polenz: 
"Stärkung der Gremienkontrolle" / Beim Drei-Stufen-Test werden 
Stellungnahmen Dritter in Beratungen einbezogen
Der ZDF-Fernsehrat hat in Mainz ein neues Verfahren für neue oder 
veränderte Digital- oder Telemedienangebote beschlossen. Der so 
genannte Drei-Stufen-Test wird damit vor dem Inkrafttreten des 11. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrages probeweise eingeführt. "Das ist ein 
Stück Pionierarbeit zur Stärkung der Gremienkontrolle. Ich gehe nach 
unseren Gesprächen mit der ARD davon aus, dass die ARD zu ähnlichen 
Verfahren kommen wird", sagte der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht
Polenz nach der Sitzung. Wann ein neues oder geändertes Angebot  
vorliegt und dem Test unterzogen werden muss, entscheidet der 
Fernsehrat, der auch die Einhaltung der Bestimmung überwacht.
Nach dem neuen Verfahren erstellt der Intendant des ZDF künftig 
für ein neues oder geändertes Angebot oder Programm eine 
Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum 
einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen 
Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb 
beiträgt. Die Projektbeschreibung enthält zum anderen die Kosten des 
Angebots sowie - drittens - eine Einschätzung der Auswirkungen auf 
den Markt.
Nach einer ersten Information des Fernsehrates über die Eckpunkte 
des neuen oder geänderten Angebots veröffentlicht das ZDF die 
Projektbeschreibung in seinem Online-Angebot und informiert die 
Presse darüber. Damit haben potentiell betroffene Marktteilnehmer 
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Diese finden Eingang in die Beratungen im Fernsehrat. Das Gremium 
kann dazu externe Gutachten einholen oder Experten anhören. Zum 
Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte 
Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt.
Das Verfahren soll nach dem Willen des ZDF-Fernsehrates mit der 
ARD abgestimmt und in Richtlinien festgeschrieben werden. Ferner soll
mit den zuständigen Gremien der ARD eine Vereinbarung über die 
Anwendung des Tests auf die Onlineangebote der gemeinsamen 
Partnerkanäle nach dem so genannten Federführungsprinzip getroffen 
werden. Demnach wäre der ZDF-Fernsehrat für die Onlineangebote von 
Phoenix und 3sat zuständig.
Mainz, 7. Dezember 2007
ZDF Pressestelle

Pressekontakt:

ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121

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