ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 23. Februar 2000
mit mir nicht! - Welsers Fälle
Mainz (ots)
Mittwoch, 23. Februar 2000, 22.30 Uhr
mit mir nicht! Welsers Fälle
Mobil-Fernsehdienst zockt Berliner Rentner ab
Als der 80-jährigen Berlinerin Hildegard Seeländer der Fernseher kaputt geht, bestellt sie den "Mobil-Fernsehdienst", dessen Prospekt sie kurz zuvor in ihrem Briefkasten gefunden hatte. Noch am gleichen Tag kommt ein Mitarbeiter zu ihr nach Hause, schaut sich das defekte Gerät an und stellt fest, dass sich die Reparatur nicht mehr lohnt. Er bietet ihr 500 Mark für ihren alten Fernseher, falls sie sich zum Kauf eines neuen Geräts entschließt. Die alte Dame lässt sich darauf ein, unterschreibt völlig überrumpelt einen Kaufvertrag. Am nächsten Tag wir der neue Fernseher geliefert. Zum horrenden Preis von 2800 Mark. Wie sich später herausstellt, kostet er im Laden aber nur zwischen 800 und 900 Mark. Auch von den versprochenen 500 Mark Nachlass will der "Mobil-Fernsehdienst" plötzlich nichts mehr wissen.
Dass die Berlinerin kein Einzelfall, der "Mobil-Fernsehdienst" allerdings ein schwarzes Schaf der Branche ist, zeigt ein Test des ZDF-Ombudsmagazins. Wie man sich vor solch unsoliden Machenschaften schützen kann, erklärt Maria von Welser in ihrer Sendung.
Vollmond-Haarschnitt verstößt gegen das Ladenschlussgesetz: Behörden verbieten die Aktionen einer engagierten Friseurin
Ihre Wohltätigkeit muss Ilka Brückner jetzt möglicherweise mit einem 18-tägigen Gefängnis-Aufenthalt bezahlen. Eine engagierte Spendenaktion ist der Grund für die angedrohte Erzwingungshaft. Ilka Brückner hat rund 4000 Mark für krebskranke Kinder gesammelt und das Geld einem Krankenhaus in Jena gestiftet. Das Geld kam durch eine Haarschnitt-Aktion zusammen, bei der sie ihren Kunden im Mondschein die Haare schnitt. Denn: Bei Vollmond setzt sich laut Ilka Brückner das im Körper befindliche Umweltgift in den Haarspitzen ab, die sie dann abschneidet. Ihre nächtliche Spenden-Aktion wurde jedoch vom Ordnungsamt Suhl verboten. Der Vorwurf: Sie verstoße mit ihren Vollmond-Haarschnitten gegen das Ladenschlussgesetz. Der gute Zweck hinter der nächtlichen Aktion blieb unberücksichtigt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat ihre Klage gegen den Bußgeld-Bescheid des Ordnungsamtes abgeschmettert; ihr Antrag auf eine Sondergenehmigung ist vom zuständigen Erfurter Sozialministerium abgelehnt worden. Ilka Brückner sagt "mir mir nicht!".
Behördenwillkür: Behinderter Lehramtsanwärter darf seinen Beruf nicht ausüben
Carsten Rensinghoff darf nicht Sonderschullehrer werden. Dabei stand er unmittelbar vor dem Abschluss seines zweiten Staatsexamens. Carsten Rensinghoff ist durch einen Unfall seit seinem 12. Lebensjahr schwerbehindert. Sein Referendariat trat der Wittener in einer Schule für Körperbehinderte in Dortmund an. Dort wurde er vom Ausbilder und den Kollegen wegen seiner Behinderung abgelehnt. Die Versetzung erfolgte an eine Schule für Lernbehinderte und zwar nur sechs Wochen vor der Prüfung zum zweiten Staatsexamen. Der neue Unterrichtsstoff, das zusätzliche Lernpensum und die von ihm verlangte Umstellung waren in so kurzer Zeit nicht zu schaffen; von den Verantwortlichen wurde sehenden Auges in Kauf genommen, dass Carsten Rensinghoff durch das zweite Staatsexamen fällt. Die Prüfungsordnung sieht jedoch für alle Lehramtsanwärter eine zweite Chance vor. Deshalb versetzte ihn die Bezirksregierung Düsseldorf für den zweiten Versuch wieder in eine andere Schule, diesmal in das 50 Kilometer entfernte Remscheid. Die langen Anfahrtswege waren für den Schwerbehinderten jedoch unzumutbar. Das Gesundheitsamt schieb ihn wegen unzumutbarer psychosozialer Stressbelastung krank. Der Amtsarzt empfahl, Carsten Rensinghoff in einer wohnortnahen Schule unterzubringen. Aber: Statt den Fehler zu korrigieren, antwortete die Bezirksregierung Düsseldorf mit seiner Entlassung. Carsten Rensinghoff sagt "mit mir nicht!".
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