ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 8. März 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! - Welsers Fälle
Mainz (ots)
Grausiger Verdacht bestätigt - Frauen wurde ohne Not die Brust amputiert
Ute Eberhardt aus Essen hat nur noch eine Brust. Die andere hat man ihr im Winter 1993 entfernt. Brustkrebs lautete die Diagnose, die damals diesen schweren Eingriff notwendig erscheinen ließ. Heute weiß Ute Eberhardt, dass sie sehr wahrscheinlich Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden ist - wie mit ihr mehrere hundert Frauen aus dem Raum Essen. Jetzt klagen 62 Frauen gegen einen Radiologen, drei Gynäkologen und die Krankenhäuser, in denen sie beschäftigt sind, sowie gegen Vertreter der Ärztekammer Nordrhein und ein Krankenhaus in Bremen. Für die mit dem Skandal betraute Gutachterkommission steht fest, dass die Fachärzte, Krankenhäuser und Ärztekammer versagt haben. Ein Fall für Maria von Welser.
Nachgehakt: Endlich Geld für Hepatitis C-Opfer - aber es wird auf Sozialhilfe angerechnet
Das Bundeskabinett hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entschädigung der Hepatitis-C-Opfer regeln soll. 2000 Mark Schmerzensgeld und eine monatliche Rente in Höhe von 500 Mark sind für die Opfer vorgesehen. Die Hälfte der vorgesehenen Rente soll auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Rente und Schmerzensgeld erhalten nur Frauen, die nachweislich eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbsfähig sind. Das heißt für mehr als 1000 infizierte Frauen, dass sie leer ausgehen werden.
Für die Hepatitis C-kranke Gabriele Deuse ist der Gesetzentwurf unzureichend. Dieser Auffassung ist auch der Gesundheitsexperte der SPD, Horst Schmidbauer. Er will den Gesetzentwurf zu Gunsten der Betroffenen nachbessern. Durch die aktuelle Fassung des Entwurfs würde sich die finanzielle Situation von Gabriele Deuse nicht verbessern. Sie will deshalb mit anderen Betroffenen weiter um eine angemessene Entschädigung für die Opfer kämpfen.
Vorsicht Versicherung! - Wie eine Frau verzweifelt um ihre Berufsunfähigkeitsrente kämpft
Hedwig Grühn aus Berg ist Masseurin. Sie beschließt, das Kostbarste, was sie hat, zu versichern: ihre Arbeitskraft. Hierfür schließt sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nach sechs Jahren tritt der Versicherungsfall ein. Hedwig Grühn erkrankt 1995 an einer Hand-Dermatitis und kann deshalb ihren Beruf nicht mehr ausüben. Der Fall scheint eindeutig. Aber: Die Versicherung weigert sich, die für diesen Fall vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Hedwig Grühn bleibt nur noch der Klageweg. Der ist jedoch erfolgreich: Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht in München folgen ihrem Antrag und legen die Lebensversicherung auf die Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 24 000 Mark fest. Die Versicherung will trotzdem nicht zahlen hat jetzt beim BGH Revision eingelegt. Der Höhepunkt des Ganzen: Von Hedwig Grühn, die inzwischen hochverschuldet ist, fordert die Versicherungsgesellschaft immer noch den monatlichen Beitrag von 559,10 Mark. Hedwig Grühn sagt "mit mir nicht!"
Im Ausland weniger Rente
Warum eine Deutsche aufgrund ihres Umzugs nach Belgien 25 Prozent weniger Rente erhält
Gertrud Vijn zieht von Kassel nach Ham in Belgien, wo ihre Tochter wohnt. Dieser Umzug kostet sie monatlich 223,73 Mark. Denn genau um diesen Betrag wird ihre Rente nach dem Umzug gekürzt. Gertrud Vijn versteht die Welt nicht mehr. Denn der Teil ihrer
Rentenansprüche, die sie 1939 bis 1943 im schlesischen Breslau erworben hat, wird seit dem Umzug ins Ausland nicht mehr anerkannt. Für die Auslandsreise sind nur noch die auf Bundesgebiet gesammelten Rentenpunkte maßgeblich. Aber: Gertrud Vijn hat Zeit ihres Lebens in deutsche, erst Reichs- dann Bundes-Rentenkasse eingezahlt. Warum soll sie schlechter dastehen als jemand, der während der Zweiten Weltkrieges bereits auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik gewohnt hat? Wie kommt der Staat dazu, die rechtmäßig erworbenen Rentenansprüche zu kürzen? Gertrud Vijn sagt "mir mir nicht!"
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