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Telekom hörte Kunden ab
Offenbar Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

Mainz (ots)

Sperrfrist: 20.06.2008 15:00
   Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
   Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.
Die Telekom AG hat in den 90er Jahren Telefonate von Kunden 
aufzeichnen lassen und damit das Fernmeldegeheimnis verletzt. Dieser 
Verdacht ergibt sich aus internen Unterlagen des Konzerns, die dem 
ZDF und der WirtschaftsWoche vorliegen. Demnach soll die 
Abhörmaßnahme vom damaligen Vorstand Technische Dienste, Hagen 
Hultzsch, genehmigt worden sein. Der Vorstand Personal und Recht, 
Heinz Klinkhammer, soll später versucht haben, das rechtswidrige 
Vorgehen der Konzernsicherheit zu vertuschen - entgegen der 
ausdrücklichen Empfehlung von Mitarbeitern im Sicherheitsmanagement 
der Telekom.
Bei Ermittlungen des Unternehmens gegen mutmaßliche Hacker, die 
einen Angriff auf die Computersysteme der Telekom verübt haben 
sollen, gab Vorstandsmitglied Hultzsch nach einem internen Vermerk 
grünes Licht, "Telefon-Anschlüsse auf Überwachung zu legen". Er tat 
dies bei einer Krisensitzung am Abend des 11. Dezember 1996. Zuvor 
hatte der Justitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den 
sogenannten "Notwehr"-Paragraphen - § 32 Strafgesetzbuch - 
gerechtfertigt, um schweren Schaden vom Netz der Telekom abzuwenden.
Nach den internen Dokumenten muss dann Unglaubliches geschehen 
sein: Am 12. Dezember 1996 habe die Telekom mit der elektronischen 
Überwachung von vier Telefonnummern im rheinischen Hennef begonnen, 
die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet wurden. Bei den 
Maßnahmen, die bis zum 16. Dezember 17.29 Uhr liefen, sollen 
insgesamt knapp 120 Anrufe erfasst worden sein. Dabei wurden offenbar
auch die Gesprächsinhalte technisch verfügbar gemacht. Am Freitag, 
dem 13. Dezember hatten Mitarbeiter der Telekom vergeblich versucht, 
die Überwachung abzuschalten.
Die Leitungen seien - so heißt es in einem als "streng 
vertraulich" eingestuften Vermerk der Telekom - einem externen 
"Monitoring-Center" zugeführt worden. Nach den Unterlagen soll es 
sich um eine Firma für elektronische Dienstleistungen gehandelt 
haben, zu deren Kunden auch deutsche Sicherheitsbehörden zählen.
Nach Beendigung der Operation mit dem Decknamen "Bunny" entbrannte
in der Konzernzentrale Anfang 1997 ein Streit um ihre Rechtmäßigkeit.
Experten des Unternehmens hielten sie für einen schweren Verstoß 
gegen geltendes Recht. Dafür müsse die Telekom bei Bekanntwerden 
sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem 
Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die
Abhöraktion zu informieren.
Eine solche Informationspflicht jedoch bestritt vor allem der 
Personalvorstand der Telekom, Heinz Klinkhammer. Dieser Verdacht 
ergibt sich aus einem geheimen Gesprächsprotokoll vom 21. März 1997. 
Demnach habe Klinkhammer empfohlen, lieber "gutes Wetter" bei 
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu machen und sie von einer 
"guten und verlässlichen Zusammenarbeit überzeugen". Dann werde auch 
"nichts herauskommen, weil keiner etwas ahne".
Im Juni 1997 informierte die Telekom dann doch das 
Bundesministerium für Post und Telekommunikation über die 
"telekommunikationsdatenschutzrechtlich relevanten 
Aufzeichnungsmaßnahmen". In einem Antwortschreiben des zuständigen 
Staatssekretärs im Ministerium, Gerhard Pfeffermann, heißt es: "Ich 
halte das Vorgehen in Ihrem Unternehmen daher für strafrechtlich in 
hohem Maße bedenklich." Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass 
die Maßnahmen rechtswidrig waren. Außer dieser Rüge blieb die Aktion 
aber offenbar strafrechtlich folgenlos. Gegen die beteiligten 
Mitarbeiter des Konzerns wurde nicht staatsanwaltschaftlich 
ermittelt. Das Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Hacker 
wurde eingestellt.
Die Telekom bestätigte gegenüber dem ZDF die Überwachungsaktion 
aus dem Jahr 1996: "Angesichts eines nach damaliger Einschätzung 
unmittelbar drohenden schwersten Eingriffs in die Rechnersysteme der 
Telekom hielt man wegen der besonderen Eilbedürftigkeit eigene 
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für unerlässlich", heißt es in der 
Stellungnahme. Zu Details wolle man sich jedoch noch nicht äußern.
Der ehemalige Vorstand für Technische Dienste, Hagen Hultzsch, der
die Maßnahme am Abend des 11. Dezember 1997 genehmigt hatte, wollte 
sich gegenüber dem Mainzer Sender nicht offiziell äußern.
Andere Beteiligte - insbesondere der ehemalige Personalvorstand 
Heinz Klinkhammer - reagierten nicht auf die Anfragen des ZDF.
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