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Pressemitteilung
ZDF-Intendant Stolte: Transparenzrichtlinie widerspricht Amsterdamer Protokoll
Fernsehrat fasst Entschließung gegen den Entwurf der Europäischen Kommission

Mainz (ots)

Der ZDF-Fernsehrat wendet sich mit Entschiedenheit
gegen den Versuch, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in
Deutschland der Transparenzrichtlinie in der Form des von der
Europäischen Kommission am 29. Dezember 1999 veröffentlichen
Änderungsentwurfs zu unterwerfen. In seiner jüngsten Sitzung in Mainz
begründete der ZDF-Fernsehrat seine ablehnende Haltung damit, dass
die Rundfunkanstalten bereits nach geltendem Recht einer
Finanzkontrolle unterworfen seien, die eine größtmögliche Transparenz
ihres finanziellen Handlungsgebarens gewährleiste. Der Fernsehrat
sieht die Gefahr, "dass eine Anwendung der Richtlinie zu einer
Begrenzung des öffentlichen Auftrags der Rundfunkanstalten aus rein
wettbewerblicher Sicht führen und die Finanzierungsregelung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigen könnte. Dies wäre
mit dem Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
unvereinbar". Der Fernsehrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür
ein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom
Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie ausgenommen bleiben.
Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte
Änderungsentwurf erfasst öffentliche Unternehmen, die zu
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
verpflichtet und die zugleich auch auf Märkten im Wettbewerb mit
privaten Konkurrenten tätig sind, erläuterte ZDF-Intendant Prof.
Dieter Stolte vor dem Fernsehrat. Ziel der Richtlinie ist es, eine
Quersubventionierung zu verhindern, die entstehen könnte, wenn
Einnahmen aus dem Bereich der Universaldienstverpflichtungen in den
markt- und wettbewerbsausgerichteten Tätigkeitsbereich fließen und
dort zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Unter Umständen wäre darin
nach Ansicht der Kommission eine rechtswidrige Beihilfe zu sehen,
gegen die nach den Vorschriften des EU-Vertrages einzuschreiten wäre.
Deshalb verlangt der Entwurf eine getrennte Buchführung von
Wettbewerbs-Aktivitäten und solchen, die dem anstaltsspezifischen
Auftrag entsprechen.
Diese von der Europäischen Kommission gewollte Klassifizierung
läuft jedoch nach Ansicht des ZDF der vom deutschen Rundfunkrecht
vorgegebenen Gesamtbetrachtung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunkauftrags zuwider und könnte zu einer rein
wettbewerbsorientierten Neubestimmung des öffentlichen Auftrags der
Fernsehsehanstalt mit Rückwirkungen auf die Gesamtfinanzierung
führen. Das ZDF hat in einer gemeinsam mit der ARD verfassten
Stellungnahme reagiert und deutlich gemacht, dass der
Richtlinienentwurf gegen das Amsterdamer Protokoll verstößt, soweit
die verlangte Verpflichtung zur getrennten Buchführung auf die
deutschen Rundfunkanstalten angewendet werden sollte. Die durch das
Amsterdamer Protokoll ausdrücklich bestätigte Finanzierungskompetenz
des Mitgliedsstaates - im Falle des ZDF die deutschen Bundesländer -
beschränke sich nicht auf die Regelung der Rundfunkgebührenhöhe,
sondern betreffe das Finanzierungssystem insgesamt und einschließlich
der Rechnungslegung der Anstalten. Dementsprechend existiere in
Deutschland seit langem ein transparentes und bedarfsorientiertes
Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Rundfunkgebühr, dem
schon heute eine transparente interne Buchführung gegenüberstehe. Das
habe der frühere für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar van Miert
schon vor zwei Jahren öffentlich bestätigt.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

Original content of: ZDF, transmitted by news aktuell

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