Pressemitteilung
ZDF-Intendant Stolte: Transparenzrichtlinie widerspricht Amsterdamer Protokoll
Fernsehrat fasst Entschließung gegen den Entwurf der Europäischen Kommission
Mainz (ots)
Der ZDF-Fernsehrat wendet sich mit Entschiedenheit gegen den Versuch, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland der Transparenzrichtlinie in der Form des von der Europäischen Kommission am 29. Dezember 1999 veröffentlichen Änderungsentwurfs zu unterwerfen. In seiner jüngsten Sitzung in Mainz begründete der ZDF-Fernsehrat seine ablehnende Haltung damit, dass die Rundfunkanstalten bereits nach geltendem Recht einer Finanzkontrolle unterworfen seien, die eine größtmögliche Transparenz ihres finanziellen Handlungsgebarens gewährleiste. Der Fernsehrat sieht die Gefahr, "dass eine Anwendung der Richtlinie zu einer Begrenzung des öffentlichen Auftrags der Rundfunkanstalten aus rein wettbewerblicher Sicht führen und die Finanzierungsregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigen könnte. Dies wäre mit dem Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unvereinbar". Der Fernsehrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie ausgenommen bleiben.
Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Änderungsentwurf erfasst öffentliche Unternehmen, die zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse verpflichtet und die zugleich auch auf Märkten im Wettbewerb mit privaten Konkurrenten tätig sind, erläuterte ZDF-Intendant Prof. Dieter Stolte vor dem Fernsehrat. Ziel der Richtlinie ist es, eine Quersubventionierung zu verhindern, die entstehen könnte, wenn Einnahmen aus dem Bereich der Universaldienstverpflichtungen in den markt- und wettbewerbsausgerichteten Tätigkeitsbereich fließen und dort zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Unter Umständen wäre darin nach Ansicht der Kommission eine rechtswidrige Beihilfe zu sehen, gegen die nach den Vorschriften des EU-Vertrages einzuschreiten wäre. Deshalb verlangt der Entwurf eine getrennte Buchführung von Wettbewerbs-Aktivitäten und solchen, die dem anstaltsspezifischen Auftrag entsprechen.
Diese von der Europäischen Kommission gewollte Klassifizierung läuft jedoch nach Ansicht des ZDF der vom deutschen Rundfunkrecht vorgegebenen Gesamtbetrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags zuwider und könnte zu einer rein wettbewerbsorientierten Neubestimmung des öffentlichen Auftrags der Fernsehsehanstalt mit Rückwirkungen auf die Gesamtfinanzierung führen. Das ZDF hat in einer gemeinsam mit der ARD verfassten Stellungnahme reagiert und deutlich gemacht, dass der Richtlinienentwurf gegen das Amsterdamer Protokoll verstößt, soweit die verlangte Verpflichtung zur getrennten Buchführung auf die deutschen Rundfunkanstalten angewendet werden sollte. Die durch das Amsterdamer Protokoll ausdrücklich bestätigte Finanzierungskompetenz des Mitgliedsstaates - im Falle des ZDF die deutschen Bundesländer - beschränke sich nicht auf die Regelung der Rundfunkgebührenhöhe, sondern betreffe das Finanzierungssystem insgesamt und einschließlich der Rechnungslegung der Anstalten. Dementsprechend existiere in Deutschland seit langem ein transparentes und bedarfsorientiertes Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Rundfunkgebühr, dem schon heute eine transparente interne Buchführung gegenüberstehe. Das habe der frühere für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar van Miert schon vor zwei Jahren öffentlich bestätigt.
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