ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 5. April 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! Welsers Fälle
Mainz (ots)
Mittwoch, 5. April 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! Welsers Fälle
Vorsicht vor Nachnahme-Bestellungen - Unseriöse Computerfirma ignoriert Reklamationen
Böses Erwachen nach einem Nachnahme-Kauf: Ruth Albrecht und ihr Freund Mathias Gruber aus Würzburg benötigen einen neuen Bildschirm. Das junge Paar bestellt den gewünschten Monitor bei der Firma Rees im Allgäu, die ihn besonders preisgünstig anbietet. Bezahlt wird per Nachnahme am Tag der Auslieferung. Kostenpunkt: 534 Mark. Beim Auspacken erwartet die beiden dann eine unangenehme Überraschung: Nicht der gewünschte Bildschirm befindet sich in dem Paket, sondern ein minderwertiges Modell, das 200 Mark weniger kostet. Ruth Albrecht reklamiert sofort, wird aber von der Firma Rees immer wieder vertröstet. Mit dem Spruch "Ja, ja, wir kümmern uns" wimmelt die Allgäuer Firma die wütende Kundin wochenlang ab. In Wirklichkeit passiert nichts, der bereits bezahlte Monitor wird ihr trotz telefonischer Versprechungen nicht geliefert. Auf Anraten der Verbraucherschutzzentrale mahnt sie die Firma schließlich schriftlich und per Einschreiben an und setzt ihr eine zweiwöchige Frist. Aber: Auch hierauf reagiert die Firma nicht. Jetzt bleibt Ruth Albrecht noch der Klageweg. Doch der ist langwierig und kostet Geld. Wie man sich am besten vor solchen unseriösen Verkaufspraktiken schützen kann, zeigt "mit mir nicht! Welsers Fälle".
Kein Schmerzensgeld für unschuldiges Unfallopfer
Auf dem Weg nach Hause rast Bianca Franz auf ihrer Fahrspur ein Auto entgegen - mit 90 Kilometer die Stunde. Sie kann nicht ausweichen und stößt frontal mit dem Wagen zusammen. Die Frau aus Groß Denkte bei Wolfenbüttel wird lebensgefährlich verletzt; der Geisterfahrer ist sofort tot. Als Folge ihrer schweren Verletzungen ist Bianca heute zu 50 Prozent behindert. Obwohl sie ganz und gar schuldlos an diesem Unfall ist, wird sie vom Versicherer des Unfallverursachers kein Schmerzensgeld erhalten. Denn laut Gesetzgebung war höhere Gewalt für den Unfall verantwortlich: Den Fahrer des anderen PKW ereilte ein Herzinfarkt am Steuer. Wenn höhere Gewalt im Spiel ist, tritt die verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung ein. Der Versicherer ersetzt dem Geschädigten dann nur den materiellen Schaden. Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Gesetzgeber haben aber erkannt, dass hier ein Missstand vorliegt. Sie wollen die Gefährdungshaftung ausdehnen. Aber: Gesetzesmühlen mahlen bekanntlich langsam. Für Bianca Franz kommt das neue Gesetz, wenn es denn verabschiedet wird, wahrscheinlich zu spät. Ein Fall für Maria von Welser.
Nachgehakt: Urteil bestätigt - Krankenkasse muss für Hebelifter zahlen
Im Frühjahr dieses Jahres erhält Elisabeth Bockenhüser aus Wanne Eickel endlich die längst überfällige Genugtuung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilt ihre Krankenkasse zum Zahlen des von ihr vor über einem Jahr beantragten Hebelifters. Obwohl der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlag, weigerte diese sich, für den Hebelifter aufzukommen, der es der MS-kranken Frau ermöglichen sollte, vom Bett in ihren Rollstuhl zu gelangen. Die Folge: Sie war wochenlang ans Bett gefesselt. Erst nach einem Bericht in "mit mir nicht! Welsers Fälle" konnte ihr geholfen werden. Ein großzügiger Spender übernahm die Kosten für den so dringend benötigten Hebelifter.
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