ZDF-Pressemitteilung
Intendant Stolte: ZDF-Haltung durch Karlsruhe bestätigt
Mainz (ots)
Das ZDF sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot von Film- und Tonbandaufnahmen in laufenden Gerichtsverhandlungen in seiner bisherigen Haltung bestätigt. ZDF-Intendant Dieter Stolte wies in einer Erklärung in Mainz darauf hin, dass bei der journalistischen Aufbereitung von Gerichtsverfahren unbedingt die allgemeinen Rechtsgrundsätze zu beachten seien. Dies gelte insbesondere für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und die Grundsätze des fairen Verfahrens. Stolte: "Auch der ZDF-Fernsehrat hat in einem früheren Beschluss bereits bekräftigt, dass es kein erstrebenswertes Ziel ist, über die bisherige Praxis der Berichterstattung vor und nach der Gerichtsverhandlung sowie in den Sitzungspausen hinauszugehen. Darin stimmt das ZDF mit den Verfassungsrichtern völlig überein".
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