ZDF-Programmhinweis
Montag, 14. März 2016
Mainz (ots)
Montag, 14. März 2016, 5.30 Uhr ZDF-Morgenmagazin Moderation: Jana Pareigis, Jochen Breyer (5.30 bis 7.00 Uhr), Dunja Hayali, Mitri Sirin (7.00 bis 9.00 Uhr) Berliner Reaktionen zu Landtagswahlen - Wahlnachlese Die AfD nach den Landtagswahlen - Eine Analyse Service: Foto-Cloud - Die CeBIT 2016 in Hannover Gäste: Peter Tauber, CDU, zu Landtagswahlen Katarina Barley, SPD, zu Landtagswahlen Montag, 14. März 2016, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich Moderation: Nadine Krüger Gast im Studio: Antje Pieper, Journalistin Daten in der Cloud - Private Daten sicher speichern Fruchtiges Puten-Gemüseragout - Kochen mit Armin Roßmeier Wiederbelebung auf dem Stundenplan - Schüler lernen die Herz-Druck-Massage DIY-Dekoration für Ostern - Eier kreativ gestalten Oldtimer für Hollywood-Filme - Besuch bei Autosammler Lenny Shiller Montag, 14. März 2016, 12.10 Uhr drehscheibe Moderation: Babette von Kienlin Landtagswahlen 2016 - Analysen und Reaktionen Expedition Deutschland nach Klink - Ein letzter Tante-Emma-Laden Kaninchen, wohin das Auge schaut - Invasion im Schlosspark in Thüringen Montag, 14. März 2016, 13.00 Uhr ZDF-Mittagsmagazin Moderation: Norbert Lehmann Drei Bundesländer haben gewählt - Regierungsbildung wird nicht einfach Sozialer Brennpunkt in Berlin - Sozialarbeit am Kottbusser Tor Suche nach Leben auf dem Mars - ExoMars startet zum roten Planeten Dschungel aus Sand auf Rügen - Künstler modellieren exotische Tiere Montag, 14. März 2016, 17.45 Uhr Leute heute Moderation: Karen Webb Claus Theo Gärtner als Matula - Dreharbeiten für ZDF-Krimi-Spezial Superdaddy David Beckham - Familie ist ihm das Wichtigste Die Kids Choice Awards - Kinder wählen ihre Lieblingsstars Montag, 14. März 2016, 19.25 Uhr WISO Moderation: Martin Leutke WISO-Tipp: Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen müssen Deutschland wird immer älter: Mehr als 750 000 Menschen leben in Pflegeheimen. Und das ist eine teure Angelegenheit: Ein Heimplatz für Menschen mit Pflegestufe III kostet im Durchschnitt 3000 Euro. Aber nur ein Teil davon bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, der Rest muss privat bezahlt werden. Wenn die finanziellen Mittel der Betroffenen nicht ausreichen, springt zunächst das Sozialamt ein. Haben die Pflegebedürftigen Kinder, versucht das Amt, sich das Geld von diesen zu holen: Denn Kinder pflegebedürftiger Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ebenfalls für einen Teil der Heim- und Pflegekosten aufzukommen. Für die betroffenen Angehörigen stellen sich dabei viele Fragen: Welche Voraussetzungen gibt es für den Elternunterhalt? Wie viel muss man tatsächlich zahlen? Was bedeutet Schonvermögen? Und: Muss im Notfall auch das selbst bewohnte Eigenheim verkauft werden? Das und mehr beantwortet der "WISO"-Tipp. Weitere Themen: Vernetztes Zuhause - Die Gefahren des Smart-Homes Leitzins auf 0,0 Prozent - Die Folgen der EZB-Entscheidung
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