All Stories
Follow
Subscribe to ZDF

ZDF

ZDF-Programmhinweis

Mainz (ots)

Dienstag, 8. März 2018, 5.30 Uhr

ZDF-Morgenmagazin
Moderation: Wolf-Christian Ulrich (5.30 bis 7.00 Uhr); 
Dunja Hayali, Mitri Sirin (7.00 bis 9.00 Uhr)

Live aus Suhl: Moma vor Ort - Zum Thema Überalterung
Gast: Bodo Ramelow, Die Linke, Ministerpräsident Thüringen
Polizeiliche Kriminalstatistik - Weniger Kriminalität
Live: Barbara Schöneberger, zum Album "Eine Frau gibt Auskunft"



Dienstag, 8. Mai 2018, 9.05 Uhr

Volle Kanne - Service täglich
Moderation: Ingo Nommsen

Gäste: Tahnee Schaffarczyk, Comedian
Alain Frei, Comedian
Maxi Gstettenbauer, Comedian

Umbau der Stromnetze - Auch die Kommunen müssen handeln
Morbus Sudeck - Eine seltene Schmerzkrankheit
Nena auf Tournee - Bericht vom Konzert in Düsseldorf



Dienstag, 8. Mai 2018, 12.10 Uhr

drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin

1000 herrenlose Pakete suchen Bieter - Pakete unterm Hammer
Expedition Deutschland: Güsten - Leidenschaft für Modelleisenbahn
Gartenretter - Teil 5 - Das große Finale im Gutshofgarten



Dienstag, 8. Mai 2018, 17.10 Uhr

hallo deutschland
Moderation: Andrea Ballschuh

Straßensperrung wegen Schmetterling? - Droht Holzminden ein 
Verkehrschaos?



Dienstag, 8. Mai 2018, 17.45 Uhr

Leute heute
Moderation: Karen Webb

Jessica Schwarz in Los Angeles - Premiere von "You Are Wanted"
Superheld Robert Downey Jr. - Erfolgreich als "Iron Man"
Nena startet ihre Tour - 35 Jahre auf der Bühne



Dienstag, 8. Mai 2018, 21.00 Uhr

Frontal 21
Moderation: Ilka Brecht

Allein gegen Konzerne - Koalition bremst Verbraucherschutz

Unternehmen, die Verbraucherrecht brechen, haben in Deutschland wenig
zu befürchten. Sie können ihre so erzielten Gewinne meist behalten, 
denn die wenigsten Verbraucher klagen - im Dieselskandal etwa nur ein
Prozent der betroffenen Fahrzeughalter. Grund sind vor allem hohe 
Prozesskosten, die selbst dann drohen, wenn es nur um ein paar Euro 
geht. 

Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung wird die 
Musterfeststellungsklage auf den Weg bringen. Nach dem Modell können 
Verbände für Verbraucher klagen: Die Verbraucher müssen sich dazu für
zehn Euro in ein Register eintragen und profitieren dann von der 
Klage. Betroffene setzen große Hoffnungen in diese Möglichkeit. Doch 
bei näherem Hinsehen erweist sich die Musterfeststellungsklage als 
schwaches Instrument. Verbraucher hätten zu wenig Mitspracherecht, so
die Professorin Caroline Meller-Hannich von der 
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertin für 
kollektiven Rechtsschutz hält die Ausgestaltung sogar für 
verfassungswidrig. 

"Frontal 21" geht der Frage nach, ob die Musterfeststellungsklage 
eine Wende im Verbraucherschutz bringt.


Das Geschäft mit dem Durst - Wem gehört das Wasser?

Das Wasser wird knapp in Vittel. Nur wenige Flaschen des berühmten 
französischen Mineralwassers sollen die Einwohner des 
Vogesenstädtchens am Brunnen abzapfen. Quellen und große Teile des 
Landes rund um den ostfranzösischen Kurort gehören seit vielen Jahren
dem Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé. Der verkauft das kostbare
Nass millionenfach in Plastikflachen - auch in Deutschland. Doch weil
davon zu viel entnommen wird, sinkt der Grundwasserspiegel um 30 
Zentimeter pro Jahr. 

Politiker der Region und Manager von Nestlé denken jetzt über eine 
Pipeline nach, die für die Einwohner Wasser von außerhalb nach Vittel
transportieren soll. Viele Bürger fragen sich nun, warum sie für 
Wasser von auswärts bezahlen sollen, nur damit der Konzern weiterhin 
gutes Geld verdient. 

"Frontal 21" zeigt, wie der Nestlé-Konzern für das Geschäft mit dem 
Durst einer kleinen Gemeinde in Frankreich das Wasser abpumpt.


Billiglöhne für Gefangene - Arbeiten im Knast

In Deutschland gibt es rund 64.000 Gefangene in 
Justizvollzugsanstalten (JVA) - die meisten von ihnen sind 
verpflichtet zu arbeiten. Eigentlich soll das der Resozialisierung 
dienen, aber inzwischen ist die Arbeit von Gefangenen vor allem ein 
gutes Geschäft: Zum einen profitieren Unternehmen, weil sie 
kostenoptimierend produzieren können, zum andern verdient daran auch 
der Staat. Nach "Frontal 21"-Recherchen erwirtschafteten die 
Bundesländer allein 2017 insgesamt rund 168 Millionen Euro mit der 
Arbeit von Gefangenen. 

Doch während Wirtschaft und Staat profitieren, sind die Gefangenen 
doppelt gestraft: Ihr Lohn für teils hochqualifizierte Arbeit beträgt
im Schnitt nur ein bis drei Euro am Tag. Doch noch viel härter trifft
sie, dass nichts in die Rentenkasse eingezahlt wird, was je nach 
Länge der Haftstrafe zu großen Lücken führen kann. Seit Jahrzehnten 
versuchen Bund und Länder eine Regelung zu finden, ohne Erfolg. Der 
ehemalige JVA-Leiter Thomas Galli sieht das kritisch: "Viele rutschen
in die Altersarmut, und die Wahrscheinlichkeit, wieder straffällig zu
werden, steigt."

"Frontal 21" über das Geschäft mit der billigen Knast-Arbeit.


Bremer Skandal um Asylentscheidungen - BAMF-Mitarbeiter unter Druck 
gesetzt

Es geht um Korruption und Tausende Bescheide, die nochmals überprüft 
werden müssen. Inzwischen ermittelt die zuständige 
Staatsanwaltschaft. Dabei galt die Bremer Außenstelle des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lange Zeit als Vorbild, denn 
hier wurden Anträge schnell bearbeitet und in kurzer Zeit zahlreiche 
Asylentscheidungen getroffen.

"Frontal 21" liegen Belege vor, dass dort auf die Behördenmitarbeiter
offenbar massiv Druck ausgeübt wurde, zügig Bescheide auszustellen. 
"Schnell bedeutet aber auch schlechte Qualität." Die Vorgaben, zwei 
Entscheidungen pro Tag zu fällen, kritisiert ein BAMF-Insider, 
könnten gar nicht eingehalten werden.
 
Leidtragende dieses Systems sind vor allem die Flüchtlinge, die 
häufig vor die Verwaltungsgerichte ziehen, weil ihre Bescheide 
fehlerhaft sind. Allein die Bescheide der afghanischen Flüchtlinge 
werden zu 60 Prozent wieder aufgehoben. Inzwischen sind die 
Verwaltungsgerichte erheblich überlastet. "Jeder Richter hat 455 
Fälle auf dem Tisch, vor einigen Jahren hatten wir pro Richter noch 
81 Fälle", berichtet etwa Gregor Nocon, Richter am Verwaltungsgericht
Cottbus. 

"Frontal 21" über den bislang größten Skandal bei der Vergabe von 
Asylanträgen in Deutschland.


Illegale Abschalteinrichtungen - Ausnahmeregelung durch Trickserei

Im Frühjahr 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium bei 
Fiat-Dieselmotoren eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. 
Das wurde für einen bayerischen Reisemobil-Hersteller zum Problem, 
denn zu der Zeit verbaute er die für illegal erklärten 
Fiat-Dieselmotoren. Der Unternehmer bittet den ehemaligen 
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer um Hilfe, der Alexander Dobrindt 
einschaltet - ein Parteifreund und damals Minister im CSU-geführten 
Bundesverkehrsministerium. Dobrindt löst das Problem auf einfache 
Weise: Die Reisemobile werden behördlich genehmigt - illegale 
Abschalteinrichtung inklusive.

Pressekontakt:

ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121





Original content of: ZDF, transmitted by news aktuell