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Mittwoch, 3. März 2004, 9.50 Uhr
Aus Karlsruhe:
ZDF spezial
Mainz (ots)
Mittwoch, 3. März 2004, 9.50 Uhr
Aus Karlsruhe: ZDF spezial Urteil zum Großen Lauschangriff Reporter: Bernhard Töpper
Am 3. März 2004 verkündet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zum sogenannten Großen Lauschangriff.
Der Große Lauschangriff wurde 1998 zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingeführt. Dafür wurde damals eigens Artikel 13 des Grundgesetzes geändert, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Zum Zweck der Strafverfolgung dürfen seither Wohnungen abgehört und akustisch überwacht werden. Voraussetzung ist, dass sich ein Beschuldigter in der Wohnung aufhält und bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine besonders schwere Straftat begangen wurde.
Gegen den Großen Lauschangriff haben sieben Kläger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, darunter die FDP-Politiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, die als Bundesjustizministerin zurückgetreten war, nachdem die FDP der akustischen Überwachung von Wohnungen ihre Zustimmung gegeben hatte.
ots-Originaltext: ZDF
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