ZDF- Pressemitteilung
ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 4. Mai 2004, 21.00 Uhr
Kosten für rechtliche Betreuung explodieren
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Betreuer
Mainz (ots)
ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 4. Mai 2004, 21.00 Uhr Kosten für rechtliche Betreuung explodieren / Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Betreuer
Die Ausgaben für die Aufwandsentschädigung und Vergütung sogenannter Betreuer sind in Nordrhein-Westfalen dramatisch gestiegen. Die Zahl der Betreuungsfälle hat sich seit 1991 verdoppelt. Im gleichen Zeitraum haben sich die Kosten um das Hundertfache erhöht. Nach einen Bericht des Landesrechnungshofes, der dem ZDF-Magazin "Frontal 21" vorliegt, stiegen die Kosten für die rechtliche Betreuung innerhalb von zehn Jahren von 1,3 Millionen Euro auf 97 Millionen Euro im Jahre 2001. Im Haushalt dieses Jahres sind bereits 131 Millionen Euro vorgesehen. Der nordrhein-westfälische Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) räumte gegenüber "Frontal 21" ein, die Sache sei "erheblich aus dem Ruder gelaufen".
Eine rechtliche Betreuung wird von einem Gericht angeordnet, wenn Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen beziehungsweise psychischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Seit der Einführung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 wird diese Aufgabe immer häufiger von professionellen, hauptberuflichen Betreuern wahrgenommen.
Der Landesrechnungshof wirft der Justizverwaltung außerdem vor, die Vergütung der Betreuer nur unzureichend kontrolliert zu haben: "Eine umfangreiche Überprüfung von Kassendaten über abgerechnete Betreuungszeiten ergab eine Vielzahl unplausibler Zeitansätze mit der Folge zweifelhafter Vergütungsansprüche zu Lasten des Landes". Entschädigungspflichtige Tätigkeiten seien in einigen Fällen in einem Zeitumfang von über 24 Stunden pro Tag geltend gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen Betruges. Sie wirft drei Betreuern im Raum Köln vor, mindestens zwei Jahre lang Betreuungsleistungen abgerechnet zu haben, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Der Schaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft in diesen Fällen auf zirka 300 000 Euro.
Auf Drängen des Rechnungshofes hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine umfangreiche Reform des Gesetzes angekündigt mit dem Ziel, die Kosten wieder deutlich zu reduzieren.
ots-Originaltext: ZDF
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