Erfahrungsaustausch zwischen Gremienvorsitzenden der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten und der Landesmedienanstalten zum Jugendmedienschutz
Mainz (ots)
Der Jugendmedienschutz war Thema eines Spitzengesprächs zwischen Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD und ZDF), der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Vertretern der Landesmedienanstalten am 09. Februar 2005 in Frankfurt am Main.
Anlass für das Gespräch auf Einladung des Gremienvorsitzenden der Landesmedienanstalten, Winfried Engel, waren die neuen Jugendschutzrichtlinien, die im Rahmen der für sie bestehenden Zuständigkeiten derzeit von den Landesmedienanstalten für private Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien erarbeitet werden.
Erörtert wurden Fragen der Trailer-Platzierung und die Bildberichterstattung über kriegerische Auseinandersetzungen und Katastrophen. Ebenfalls thematisiert wurde der Jugendschutz in Telemedien. Vor der Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche besonders häufig die Portale der Fernsehsender besuchen, wurden die Internetangebote einiger privater Sender kritisiert. Sie ermöglichten einen problemlosen Einstieg in Erotikangebote, die für Kinder nicht zugänglich sein sollten. Die Vertreter der Landesmedienanstalten berichteten, dass man entsprechende Gespräche mit den privaten Fernsehveranstaltern bereits führe.
In dem Austausch wurde deutlich, dass ein wirksamer Jugendmedienschutz von allen Gremienvertretern - trotz gesetzlich unterschiedlicher Aufgaben - als vorrangig angesehen wird. Bernd Lenze, Vorsitzender der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden, betonte, dass vor allem die neuen Medientechnologien eine Herausforderung für wirksamen Jugendschutz seien und es deshalb besonders darauf ankomme, durch jugendgerechte Angebote wie den KI.KA oder die BR-Kinderinsel Alternativen zu bieten.
Man verständigte sich in Frankfurt auf einen Austausch von Programmbeschwerden, soweit gegenüber öffentlich-rechtlichen Sendern private Programme kritisiert würden und umgekehrt. "Auch wenn man davon ausgeht, dass es in den öffentlich-rechtlichen Programmen insgesamt gesehen weniger jugendschutzrelevante Beiträge gibt, so halte ich es doch für wichtig, jeder einzelnen Beschwerde nachzugehen", erklärte Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der KJM.
Ruprecht Polenz, Vorsitzender des Fernsehrates des ZDF, unterstrich: "Jugendmedienschutz ist praktizierte gesellschaftliche Verantwortung. Es ist daher wichtig, sie aktiv wahrzunehmen. Dazu gehören Gespräche wie das heutige. Dazu gehört vor allem aber eine konkrete Ausgestaltung und Weiterentwicklung des medialen Jugendschutzes. Das ZDF und sein Fernsehrat nehmen diese Aufgabe seit jeher intensiv wahr."
"Wir alle sind der Meinung, dass es oft nicht ausreicht, allein gesetzliche Maßstäbe anzulegen. Es ist Aufgabe der Gremien, die gesellschaftliche Verantwortung und damit einen hohen Jugendschutz- Standard in allen Programmen umzusetzen oder auch einzufordern. In diesem Sinne werden wir den Erfahrungsaustausch fortsetzen", resümierte Engel als Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten.
Zum Hintergrund: Der im Frühjahr 2003 in Kraft getretene "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)" hat erstmals nicht nur den Rundfunkbereich, sondern auch den Bereich der Telemedien - beispielsweise das Internet - besonderen Jugendschutzregelungen unterworfen. Der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten für den Privatfunk und die Telemedien erstellte Entwurf für "Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutz" konkretisiert die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Erläutert werden dabei insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen, die sich auf die Telemedien beziehen; bspw. die neu aufgenommene Bestimmung, wonach die Darstellung von Kindern oder Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" - auch bei virtuellen Darstellungen - unzulässig ist. Geregelt werden auch Anforderungen an Altersverifikationssysteme zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen sowie mögliche Jugendschutzprogramme im Bereich der Telemedien. Die Jugendschutzrichtlinien von ARD und ZDF sind bereits im Sommer 2003 von den zuständigen ARD- und ZDF-Organen an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag angepasst worden. Sie sind abzurufen unter: http://db.ard.de/pdf/abc/ard-jugendschutzrichtlinien.pdf http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2000717,00.pdf
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