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Erfahrungsaustausch zwischen Gremienvorsitzenden der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten und der Landesmedienanstalten zum Jugendmedienschutz

Mainz (ots)

Der Jugendmedienschutz war Thema eines
Spitzengesprächs zwischen Vertretern der öffentlich-rechtlichen
Sender (ARD und ZDF), der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und
Vertretern der Landesmedienanstalten am 09. Februar 2005 in Frankfurt
am Main.
Anlass für das Gespräch auf Einladung des Gremienvorsitzenden der
Landesmedienanstalten, Winfried Engel, waren die neuen
Jugendschutzrichtlinien, die im Rahmen der für sie bestehenden
Zuständigkeiten derzeit von den Landesmedienanstalten für private
Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien erarbeitet werden.
Erörtert wurden Fragen der Trailer-Platzierung und die
Bildberichterstattung über kriegerische Auseinandersetzungen und
Katastrophen. Ebenfalls thematisiert wurde der Jugendschutz in
Telemedien. Vor der Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche besonders
häufig die Portale der Fernsehsender besuchen, wurden die
Internetangebote einiger privater Sender kritisiert. Sie ermöglichten
einen problemlosen Einstieg in Erotikangebote, die für Kinder nicht
zugänglich sein sollten. Die Vertreter der Landesmedienanstalten
berichteten, dass man entsprechende Gespräche mit den privaten
Fernsehveranstaltern bereits führe.
In dem Austausch wurde deutlich, dass ein wirksamer
Jugendmedienschutz von allen Gremienvertretern - trotz gesetzlich
unterschiedlicher Aufgaben - als vorrangig angesehen wird. Bernd
Lenze, Vorsitzender der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden,
betonte, dass vor allem die neuen Medientechnologien eine
Herausforderung für wirksamen Jugendschutz seien und es deshalb
besonders darauf ankomme, durch jugendgerechte Angebote wie den KI.KA
oder die BR-Kinderinsel Alternativen zu bieten.
Man verständigte sich in Frankfurt auf einen Austausch von
Programmbeschwerden, soweit gegenüber öffentlich-rechtlichen Sendern
private Programme kritisiert würden und umgekehrt. "Auch wenn man
davon ausgeht, dass es in den öffentlich-rechtlichen Programmen
insgesamt gesehen weniger jugendschutzrelevante Beiträge gibt, so
halte ich es doch für wichtig, jeder einzelnen Beschwerde
nachzugehen", erklärte Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der KJM.
Ruprecht Polenz, Vorsitzender des Fernsehrates des ZDF,
unterstrich: "Jugendmedienschutz ist praktizierte gesellschaftliche
Verantwortung. Es ist daher wichtig, sie aktiv wahrzunehmen. Dazu
gehören Gespräche wie das heutige. Dazu gehört vor allem aber eine
konkrete Ausgestaltung und Weiterentwicklung des medialen
Jugendschutzes. Das ZDF und sein Fernsehrat nehmen diese Aufgabe seit
jeher intensiv wahr."
"Wir alle sind der Meinung, dass es oft nicht ausreicht, allein
gesetzliche Maßstäbe anzulegen. Es ist Aufgabe der Gremien, die
gesellschaftliche Verantwortung und damit einen hohen Jugendschutz-
Standard in allen Programmen umzusetzen oder auch einzufordern. In
diesem Sinne werden wir den Erfahrungsaustausch fortsetzen",
resümierte Engel als Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz
der Landesmedienanstalten.
Zum Hintergrund:
Der im Frühjahr 2003 in Kraft getretene "Staatsvertrag über den
Schutz der Menschenwürde und des Jugendschutzes in Rundfunk und
Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)" hat erstmals
nicht nur den Rundfunkbereich, sondern auch den Bereich der
Telemedien - beispielsweise das Internet - besonderen
Jugendschutzregelungen unterworfen. Der von der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten für den
Privatfunk und die Telemedien erstellte Entwurf für "Gemeinsame
Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des
Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutz" konkretisiert die
Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Erläutert werden
dabei insbesondere auch die gesetzlichen Regelungen, die sich auf
die Telemedien beziehen; bspw. die neu aufgenommene Bestimmung,
wonach die Darstellung von Kindern oder Jugendlichen "in unnatürlich
geschlechtsbetonter Körperhaltung" - auch bei virtuellen
Darstellungen - unzulässig ist. Geregelt werden auch Anforderungen
an Altersverifikationssysteme zur Sicherstellung geschlossener
Benutzergruppen sowie mögliche Jugendschutzprogramme im Bereich der
Telemedien.
Die Jugendschutzrichtlinien von ARD und ZDF sind bereits im Sommer
2003 von den zuständigen ARD- und ZDF-Organen an den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag angepasst worden. Sie sind
abzurufen unter:
http://db.ard.de/pdf/abc/ard-jugendschutzrichtlinien.pdf
http://www.zdf.de/ZDFde/download/0,1896,2000717,00.pdf
Kontakte bei Rückfragen:
ARD-Pressestelle, Rudi Küffner, Tel. (089) 5900-2176, E-Mail: 
pressestelle@ard.de
ZDF-Pressestelle, Walter Kehr Tel. (06131) 70-2120, E-Mail: 
Pressestelle-zdf@zdf.de
ALM-Pressestelle, Ruth Annette Schriefers, Tel: (0561) 9 35 86-12, E-
Mail:  dlm-presse@lpr-hessen.de

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 06131 / 70 - 2120

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