ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO" berichtet: T-Online unterläuft Sicherheitshinweise der Banken
Zentraler Kreditausschuss warnt vor der Weitergabe von PIN und TAN
Mainz (ots)
Kunden, die den Bezahlservice "Online-Überweisung" von T-Online in Webshops nutzen, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen von Banken und riskieren, in Missbrauchsfällen für Schäden voll zu haften. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO" am Montag, 21. März 2005, 19.25 Uhr. Wer diese Art der Überweisung nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden heißt es in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.
Nach eigenen Angaben bietet T-Online seit Dezember 2002 die Dienstleistung "Online-Überweisung" für Webshops an. Bei T-Online selbst oder auch im Shop des Computerhändlers Medion kann der Kunde eine Bestellung bezahlen, indem er ein Überweisungsformular ausfüllt und dann PIN und TAN übermittelt. Doch damit verstößt er gegen seine Sorgfaltspflicht im Online-Zahlungsverkehr und ist bei einem Missbrauch der Daten voll haftbar. Das bestätigte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) gegenüber "WISO". Zum Dienst von T-Online wollte sich der Spitzenverband der deutschen Banken und Sparkassen aber nicht äußern. Dabei unterläuft der Service des Internetanbieters eindeutig die von den Instituten herausgegebenen Sicherheitsbestimmungen.
Die Zurückhaltung des ZKA stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW zu "WISO": "Es ist unbegreiflich, dass die Banken und Sparkassen das überhaupt zulassen. Denn einerseits fordern Sie von den Kunden strikt, die PIN niemandem zu geben. Und hier sehen sie zu, wie Anbieter eine Grauzone schaffen und dem Kunden die PIN abluchsen wollen."
Bisher sind keine Schadensfälle bekannt. Trotzdem sollten Kunden, die den Bezahlservice bereits genutzt haben, unverzüglich ihre Online-PIN ändern.
Mehr Informationen heute in "WISO" um 19.25 Uhr.
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