Datenschützer befürchtet keinen Überwachungsstaat
"ZDF-Mittagsmagazin" am 12. April 2005
Mainz (ots)
Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Überwachung mutmaßlicher Krimineller durch satellitengestützten Navigationssysteme zu erlauben, erwartet der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, keine totale Überwachung durch den Staat: "Es gibt schon eine Vielzahl von Rechtsschutzmöglichkeiten, von Transparenzpflichten auch der Strafverfolgungsbehörden, so dass ich nicht hoffe, dass wir irgendwann in den Orwellschen Staat einmünden", sagte Weichert im "ZDF-Mittagsmagazin".
"Ich denke, für einen Normalbürger, der sich überhaupt nichts vorzuwerfen hat, der muss ganz wenig befürchten", so Weichert. Allerdings gibt es nach Ansicht des Datenschützers eine Vielzahl von Möglichkeiten, Spuren, die die Bürger hinterlassen, auch nachzuvollziehen: "Überall, wo wir elektronische Spuren hinterlassen, da haben wir auch das Problem, dass die dann unter Umständen von der Polizei auch nachverfolgt werden können."
Im Moment sieht Weichert noch keine Gefahr: "Ich denke, dass die Polizei sich zunächst einmal nur für Verdächtige interessiert. Und dass also die Daten, die über uns anfallen, nicht sofort von der Polizei genutzt werden." Aber tatsächlich sei es so, dass, je mehr Daten über uns erhoben werden, diese auch von der Polizei genutzt werden können. Derzeit sei die Polizei sicher noch unter der Kontrolle der Staatsanwaltschaft und der richterlichen Kontrolle der Datenschutzbeauftragten. "Aber daneben muss man natürlich ganz klar sehen, dass solche Daten natürlich jederzeit auch anderweitig genutzt und missbraucht werden können."
Weichert lobte deshalb die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes: "Es reicht, dass man verdächtig ist. Und diese Entscheidung, die darf nicht die Polizei treffen, sondern hier hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar auch eine Stufenfolge festgelegt. Das heißt, zunächst einmal kann die Polizei darüber eine Entscheidung treffen. Bei stärker eingreifenden Maßnahmen muss dann die Staatsanwaltschaft, bei langfristigen Maßnahmen muss sogar der Richter hier eine Entscheidung treffen."
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